Moin,
bei uns hat am 01.08. ein neuer Mitarbeiter angefangen und war auch schon gleich in diesem Monat krank.
die 3 Kranktage bekomm er bekanntlich keine Lohnfortzahlung sondern Krankengeld. Habe ich auch mit K6
vermerkt im Kalender. Leider kam die Krankmeldung nach meinem Abrechnungszeitraum. Nun muss ich also
die bereits bezahlten 3 Tage im Folgemonat wieder abziehen. Normalerweise mache ich das mit der Lohnart
1000 (da Stundenlohnempfänger) und die Stunden im Minus. Der Monat wäre dann 8/2020 in der September-
abrechnung. Da er aber nun Krankengeld für die 3 Tage bekommt meckert mein Programm, dass ich die Stunden nicht mit Minus eingeben kann. Welche Lohnart kann ich noch nehmen für die Septemberabrechnung?
1670? oder 9002/9861 (wo ist der Unterschied) um ihm das zu viel gezahlte Entgelt vom August im September wieder abzuziehen? Und auch der Krankenkassenmeldung gerecht zu werden. So klappt die Meldung jedenfalls nicht.
WEnn Sie in der September-Abrechnung im Kalendariumsmonat an den entsprechenden Tagen K6 erfassen, werden dadurch die zuvor abgerechneten Stunden reduziert. Am besten machen Sie das über die Zeitraumerfassung im Kalendarium.
Ich glaube, da haben Sie mich missverstanden. Ich habe den Monat August bereits abgerechnet und abgeschlossen. Danach kam die Krankmeldung für den August.. Ich habe die Kranktage im Kalender August mit K6 eingetragen. In der Septemberabrechnung entsprechend die Stunden mit Minus vermerkt, ebenso den entsprechenden Monat (August), da der AN keine Lohnfortzahlung erhält, aber schon das Geld bekommen hat.
Leider ist so eine EEL an die Krankenkasse nicht möglich. Ich bekomme Fehlermeldungen, da Minusstunden eingetragen sind.
Meine Frage: Gibt es eine Lohnart wie z.B. Lohnkürzung oder ähnliches, welche ich im September eintragen und den Monat August entsprechend angeben kann, um eine EEL auszulösen. Es handelt sich um 2 Tage.
Soweit der AN im August nur Festbezüge hat, müssen in keinem Monat Minusstunden erfasst werden. Da reicht im Kalendarium der Nachtrag K6 für August.
Wahrscheinlich drücke ich mich nicht deutlich genug aus. Ich habe den Monat August abgerechnet und abgeschlossen. Nun hat mir ein AN (der noch keinen ganzen Monat im Betrieb ist) eine AU nachgereicht für den August. Da er noch keine 4 Wochen im Betrieb ist, bekommt er für die Krankentage Krankengeld und keine Lohnfortzahlung. Er hat also für 2 Tage Stundenlohn bekommen, welches im September korrigiert werden sollte, da der August ja schon abgeschlossen ist. Das mache ich so, indem ich in der Septemberabrechnung die Lohnart 1000 angebe, - 16,0 Stunden (2 Tage á 8 Stunden) und Monat 8/2022. Das klappt auch immer gut, nicht aber, wenn der AN Krankengeld bekommt und ich eine EEL auslösen muss. Diese EEL wird nicht ausgelöst, da ich Minusstunden eingetragen habe in der SEptemberabrechnung. Also muss ich die Sache anders lösen, damit ich
den Monat August korrigieren kann und das zuviel gezahlte Geld im September abziehen. Ich sehe schon, ich werde wohl den Monat August wieder öffnen müssen korrigieren, neu abschließen und alles neu melden... das wollte ich eigentlich vermeiden. Aber anscheinend weiß keiner eine Lösung für diesen nun auch äußerst speziellen Fall.
Hallo,
geben Sie uns einmal den kompletten Fehlerhinweis.
Wenn ich Sie richtig verstanden habe, haben Sie mit der Abrechnung August 2022 den Mitarbeiter, der im August 2022 eingetreten ist, als Stundenlohnbezieher mit der Lohnart 1000 abgerechnet. Die Stunden haben Sie in den Bewegungsdaten Monatserfassung in einer Summe erfasst.
Nun kürzen Sie mit der Lohnabrechnung September 2022 die Stunden für die zwei Krankheitstage aus August 2022. Dafür tragen Sie einerseits die Ausfallstunden in den Bewegungsdaten Monatserfassung im Minus für den Abrechnungsmonat August 2022 und andererseits die beiden Krankheitstage im Kalendarium mit dem Ausfallschlüssel "K6" ein.
Habe ich das richtig verstanden?
Viele Grüße
T. Reich
Da haben sich unsere Beiträge überschnitten.
Bitte geben Sie mal den Fehler komplett rein. Ich vermute, dass Sie die Stunden im Kalendarium eintragen müssen.
Also alle Stunden in den Bewegungsdaten August 2022 ins Minus und dann die gearbeiteten Stunden in das Kalendarium August 2022 und die K6 einbuchen.
Fehler #LN25467
Das Feld Anzahl der Stunden/Schichten, in denen das Bruttoarbeitsentgelt erzielt wurde, ist fehlerhaft. Es ist
nur ein Wert größer als Null zulässig. Überprüfen Sie, ob die Standardentlohnung 'Stundenlohn' tatsächlich
korrekt ist. Falls ja, erfassen Sie die Stunden für den relevanten Abrechnungszeitraum und rechnen
anschließend diesen Zeitraum ab.
Fehler #LN17313
Im Rahmen der DÜ Entgeltersatzleistungen (EEL) konnte die Meldung 'Entgeltbescheinigung KV bei
Krankengeld' für den Zeitraum 24.08.2022 - 25.08.2022 nicht erstellt werden.
» Beachten Sie die vorangegangene Fehlermeldung. Anm. das wäre dann die Meldung LN25467
Ich habe jetzt für den August alle abgerechneten Monatsstunden mit Minus eingeben und die tatsächlichen Stunden (also die 2 Tage abgezogen) "im Plus". Nun geht es. Komisch, aber was solls. das Ergebnis ist das selbe aber er löst die EEL aus. Ach so... ich musste auch überall 1 Zeitlohn eingeben an den Tagen im August wo er da war, ohne ging es nicht (normalerweise arbeite ich gar nicht mit Zeitlohn). Super danke.
Hallo,
stimmt, an die "1" als Ausfallschlüssel hatte ich nicht gedacht.
Gut, dass es geklappt hat.
Viele Grüße
T. Reich