Wir rechnen mit Lodas ab. Wenn ein Mitarbeiter eine Stundenlohn Änderung zum 25.3 erhält, kann dies im System so angelegt werden, dass er biss 24.3 zum alten Stundenlohn abgerechnet wird und ab 25.3 der neue Stundensatz berechnet wird. Oder muss es tatsächlich händisch berechnet werden?
Vielen dank im Voraus für Informationen.
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hierzu gibt es unterschiedliche Vorgehensweisen:
1. Entweder hinterlegen Sie den neuen Stundenlohn ab dem Folgemonat in den Personaldaten und zusätzlich im aktuellen Monat für die Stunden ab dem 25.3 müssen Sie in den Bewegungsdaten in der Spalte "Abw. Faktor" den neuen Stundenlohn ebenfalls eintragen oder
2. Sie erfassen den neuen Stundenlohn bereits im aktuellen Monat, dann müssen Sie aber in den Bewegungsdaten für die Stunden bis zum 24.03. in der Spalte "Abw. Faktor" den alten Stundenlohn hinterlegen.
Generell müssen Sie in solchen Fällen die Stunden getrennt je nach Variante erfassen.
Moin,
dies können Sie auch im Programm entsprechend erfassen.
Sie hinterlegen in den Personaldaten den neuen Stundensatz ab 03/2021. Damit die Stunden bis 24.03.2021 noch mit dem alten Stundensatz abgerechnet werden, müssen Sie die Stunden 01.-24.03.2021 und 25.-31.03.2021 getrennt erfassen. Bei der Erfassung der Stunden bis 24.03.2021 müssen Sie zusätzlich in der Spalte "AbwLof" (Abweichender Lohnfaktor) den alten Stundensatz erfassen.
Wenn Sie mit dem Kalendarium arbeiten, ist es u.U. sinnvoller, den neuen Stundensatz erst ab 04/2021 im Programm zu hinterlegen und bei den Stunden 25.-31.03.2021 in der Kalendariumserfassung 03/2021 den abweichenden Lohnfaktor zu erfassen - dies sind dann weniger Datensätze, bei denen dies berücksichtigt werden muss.
Viele Grüße
Uwe Lutz
Oh, zu langsam - aber wenigstens sind wir einer Meinung 😄
Danke