Hallo Zusammen,
vielleicht eine blöde Frage:
Im März sollen unsere Gehaltsempfänger (40 h Woche) auf 35 h KUG herabgesetzt werden. Dies soll ab 24.03.2020 erfolgen. Gebe ich in den Bewegungsdaten eine Kürzen von 6 Tagen á 1 Stunde ein oder zählen die Kalendertage?
Danke im Voraus!
Das liegt an der automatischen Umrechnung. (*13/3) . Kann man aber ändern. Dafür gibt es schon einen Eintrag.
So meine ich das nicht. Berechne ich die Kürzung nur auf die Wochen- oder auf die Kalendertage? Also ab 24.03.2020 6h oder ab 24.03.2020 8 h weniger?
In den Bewegungsdaten je Gehaltsempfänger 6h mit 1/410 erfassen.
Wenn alle anderen Schlüsselungen richtig sind, wird das Gehalt um diese 6 Stunden gekürzt uns für 6 Stunden Kurzarbeitergeld auf der Abrechnung ausgegeben.
Super, vielen Dank!
Du kannst ja nur an den Tagen kürzen, an denen gearbeitet wurde. Also Arbeitstage, nicht Kalendertage.
Stimmt auch wieder! Danke!