Hallo,
müssen die Stunden für einen Arbeitnehmer im Bauhauptgewerbe, für die er keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung mehr hat, weil die 6 Wochen um sind trotzdem im Kalendarium erfasst werden, wenn ja gibt es da einen vorbelegten Ausfallschlüssel?
GH
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Wenn im gleichen Monat auch die Kranktage berücksichtigt werden müssen (also Ausfallschlüssel K + Lohnart), dann anschließend den Ausfallschlüssel K6 (Krankheit über 6 Wochen) nutzen.
Sofern der Folgemonat komplett ohne Entgelt erfolgt (weil Krankengeld), dann braucht es für den vollen Monat keine Eingabe mehr.
Bei Rückkehr aus dem Krankengeldbezug während des laufenden Monats die ausgefallenen Tage wieder mit K6 eingeben.
LG
Anne Koch
Moinsen,
zu finden im Hauptmenü:
...
Wählen Sie Extras | Ausfallschlüssel.
Das Fenster Ausfallschlüssel anlegen öffnet sich. Es zeigt alle in LODAS bestehenden Ausfallschlüssel an.
...
Wenn nichts passendes aufgeführt ist, einen eigenen Schlüssel anlegen (z.B. "K6"). Zumindest die Teilmonate fülle ich damit zwecks Übersichtlichkeit auf im Kalendarium, hat aber imho keine Auswirkung auf die Abrechnung.
Weiterhin viel Erfolg
Weiterhin viel Erfolg
Vielen Dank für die schnelle Hilfe 🙂 !!