Ein freundliches Hallo an alle,
ich habe folgende Frage:
Eine Firma arbeitet seit März kurz. Leider haben sie versäumt, die Anzeige über Arbeitsausfall zeitgerecht beim AA einzureichen. Wir haben für März KUG abgerechnet, es kam leider zu keiner Erstattung durch das AA.
Jetzt sind wir im 4. Monat mit KUG. Das Programm rechnet den höheren Satz KUG. Durch das AA wurden jedoch nur die Monate April und Mai bearbeitet und erstattet.
Kann oder muss ich eingreifen, dass für den Juni der "nicht erhöhte" Satz berechnet wird? Oder steht dem AN, der ja seit März von seinem AG KUG erhält, der erhöhte Satz zu?
Kann jemand seine Erfahrung mit mir teilen. Das würde mich sehr freuen.
mit freundlichen Grüßen
HJH
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Kann keiner helfen?
Mir brennt die Frage unter den Nägeln, weil ich den Lohn bis Freitag fertiggestellt haben muss.
Hallo.
Ich kann jetzt nur meine Vermutung dazu sagen.
Es wurde zwar ab März KUG abgerechnet, wird aber vom Arbeitsamt nicht anerkannt, weil die Anzeige zu spät war. Deshalb steht den Mitarbeitern für März kein KUG zu, sondern das übliche Gehalt.
Aus diesen Grund sollte der Juni erst 3. KUG Monat sein.
Wie wäre es, wenn Sie über die Nachberechnung KUG im März komplett herausnehmen und statt dessen normales Gehalt abrechnen? Dann dürfte für Juni nicht das erhöhte KUG abgerechnet werden sondern noch der verminderte Prozentsatz.
Viele Grüße
Nach einem Telefonat mit dem Arbeitsamt habe ich genau das gemacht.
KUG wurde nicht wirksam eingeführt. Demnach steht den AN das volle Entgelt zu. Habe per Nachberechnung den Monat März korrigiert, so stimmt nun auch meine Juni-Abrechnung.
In diesen unruhigen Zeiten sieht man manchmal den Wald vor lauter Bäumen nicht mehr. Ich hatte mich zu sehr auf den technischen Aspekt konzentriert. Vorrangig ist es ein arbeitsrechtliches Problem.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung und Bestätigung!
mit freundlichen Grüßen
HJH
Hallo, 🙂
darf ich mal fragen, wie das mit der Abrechnung des erhöhten KUG funktioniert hat?
Überall steht, dass das von Lodas automatisch berechnet wird ...
Allerdings steht auf der Probelohnabrechnung das KUG nur mit 60%, obwohl der Mitarbeiter (sowie der Mandant allgemein) sich im Juni bereits im 4. Bezugsmonat befinden und die Differenz zwischen Soll- und Ist-Entgelt 50% beträgt.
Muss ich evtl. noch irgendwelche Einstellungen machen?
Liebe Grüße
Hallo Sophie,
ob der erhöhte Satz genommen wird können Sie in der Auswertung Bruttosoll-/Istentgelt an Hand des Leistungssatzes sehen. Es gibt für die 70 bzw. 77% die Leistungssätze 3 und 4 statt 1 und 2.
Gruß
Björn
Guten Morgen Björn,
vielen Dank für Ihre Antwort.
Ich hatte tatsächlich einen Denk-/Rechenfehler in meiner Excel-Liste und das Programm hatte alles richtig berechnet.
Manchmal sieht man den Wald vor lauter Bäumen nicht mehr... 🙂
Liebe Grüße und einen schönen Tag,
Sophie