Hallo,
ich habe folgenden Fall:
es soll eine junge Dame eingestellt werden, nach Möglichkeit als Studentin.
Sie studiert an der FH in einem dualen Studiengang (Physiotherapie).
Der Vertrag läuft zwischen der FH und der Physiotherapieschule.
Mein Mandant steht also mit dem dualen Studium in keinem Zusammenhang, möchte lediglich die Frau zusätzlich noch als Studentin beschäftigen.
Die schulische Ausbildung ist auch bereits beendet, sie schreibt nur noch die Bachelor-Thesis.
Zählt für sie die SV-Befreiung (außer RV), oder muss sie voll SV-pflichtig abgerechnet werden?
Vielen Dank für eure Hilfe!
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Die aktuelle Studienbescheinigung bestimmt den Status. Eventuell ist auch noch bedeutsam, ob es sich um eine Haupt-, oder Nebenbeschäftigung (steuerlich) handelt.
Demnach dualer Student, also voll SV-pflichtig, richtig?
Vielen Dank! 🙂
Das Duale Studium beschreibt eine Ausbildungsform. Dabei ist der Studentenstatus nicht erlaubt.