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Steuerpflichtige Lohnart abrechnen bei Nettogehalt

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letzte Antwort am 16.12.2025 14:52:55 von J_Jaeckle
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J_Jaeckle
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Nachricht 1 von 7
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Hallo zusammen,

 

ein sozialversicherungsfreier Gesellschafter-Geschäftsführer hat als monatliches Grundgehalt ein Nettogehalt. Dieses haben wir in der Entlohnung hinterlegt.

Jetzt bekommt er einen Zuschuss zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung. Dieser ist ja steuerpflichtig.

Wenn ich jetzt aber eine steuerpflichtige Lohnart in der Entlohnung parallel zum Nettogehalt anlege, wird der steuerpflichtige Betrag irgendwie auch als Netto-Betrag behandelt.

Hoffe, ihr versteht was ich meine und könnt mir eventuell eine Lösung bieten 🙂

 

Liebe Grüße

Jana Jäckle

cro
Experte
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Nachricht 2 von 7
135 Mal angesehen

Ich würde das Nettogehalt einmalig (bzw. bei Veränderungen) hochrechnen und in den Stammdaten dann grundsätzlich als Bruttobezug hinterlegen. Sonst gibt es u.U. unschöne Differenzen bei Nachberechnungen.

 

Dann dürfte es auch keine Probleme mit dem PKV-Zuschlag geben.

J_Jaeckle
Beginner
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Nachricht 3 von 7
127 Mal angesehen

Er hat halt im Geschäftsführervertrag ein Nettogehalt drin. Wenn ich das jetzt umrechne, muss ich bei jeder kleinen Änderung das Brutto wieder neu ausrechnen. Ist halt auch nicht grad eine tolle Lösung...

Danke trotzdem 🙂

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J_Jaeckle
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Nachricht 4 von 7
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Aber in dem Fall ist das tatsächlich so, dass Lohn und Gehalt diese beiden Komponenten nicht gleichzeitig abrechnen kann??

rschoepe
Experte
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Nachricht 5 von 7
114 Mal angesehen

Wir haben unseren Mandanten irgendwann mal klar gemacht, dass wir keine Netto-Gehälter mehr abrechnen. Sondertatbestände (z.B. Kug-Antrag wegen Verfristung abgelehnt, die AN sollen aber nicht schlechter da stehen) ja, aber keine regelmäßigen Bezüge. Du solltest ohnehin einen Gesellschafterbeschluss über den Zuschuss anfordern, dann kann dabei auch die Änderung auf ein Brutto-Gehalt (bisheriges hochgerechnetes Brutto, aufgerundet auf 100) festgelegt werden.

tax
Fortgeschrittener
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Nachricht 6 von 7
97 Mal angesehen

Vereinbart doch diesen Zuschuss auch als Netto.

Oder erhöht einfach das Nettogehalt um Betrag x, ist doch noch einfacher.

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J_Jaeckle
Beginner
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Nachricht 7 von 7
83 Mal angesehen

Danke! 🙂 Der Zuschuss war schon immer im Vertrag drin, hat aber niemand in der Lohnabrechnung umgesetzt, da von ihm keine Beitragshöhe gemeldet wurde. Somit wusste keiner, wie viel Zuschuss er bekommen kann, da im Vertrag 50% festgelegt ist.

Aber es scheint die sinnvollste Lösung zu sein, Netto in Brutto umzuwandeln, wenn LuG das so nicht kann...

 

Vielen Dank!

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letzte Antwort am 16.12.2025 14:52:55 von J_Jaeckle
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