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Steuerklassenwechsel

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letzte Antwort am 04.11.2025 13:25:51 von Constanze_GM
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Bea_82
Beginner
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Nachricht 1 von 4
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Hallo,

 

die Frau eines Mitarbeiters ist verstorben und er bekam von der Firma seiner Frau 3 Monatsgehälter ausbezahlt (Einmalzahlung im Oktober). Eigentlich hatte ich mit ihm besprochen, dass die dort die Steuerklasse 6 verwenden und wir nichts ändern bei uns. Jetzt kommt er (nach der Abrechnung) und möchte doch bei uns die Steuerklasse 6 für Oktober. 

 

1. geht das so einfach? 

2. Wenn ja, wie gehe ich in Lohn und Gehalt vor um rückwirkend die Steuerklasse 6 zu erfassen

 

Muss ich es einfach nur in den Steuerdaten abändern für den Oktober und die Novemberabrechnung abwarten bzw. vorab abrechnen oder gehe ich über die An- und Abmeldungen elektronische Lohnsteuerkarte

 

Vielen Dank für eure Hilfe

pogo
Experte
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Nachricht 2 von 4
146 Mal angesehen

Wenn du gar nichts machst, erhältst du irgendwann doch automatisch die Steuerklasse 6 für Oktober, wenn die andere Firma sich selbst die 3 oder 4 durch die Anmeldung für die Abrechnung der 3 Monatsgehälter geschnappt hat.

 

Dann kannst du zum 1.11. wieder einen Anmeldung als Hauptarbeitgeber machen, wenn der andere AG eine Abmeldung zum 31.10. oder einem anderen Tag im Oktober vorgenommen hat.

 

Wenn du jetzt einfach eine Korrektur mit 6 machst, wird am Ende beiden AG mit 6 abgerechnet.

cro
Experte
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Nachricht 3 von 4
137 Mal angesehen

Hatte so einen Fall noch nicht. Sie haben das schriftlich incl. einer verbindlichen Rückzahlungsabsicht!

 

Einfach beim AN eine neue Historie mit St.-Kl. 6 ab Oktober hinterlegen und im November abrechnen.

 

ELStAM-FA-Rückmeldedaten sind hier aus meiner Sicht egal, da es kaum schlechter geht. Viel Erfolg.

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Constanze_GM
Erfahrener
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Nachricht 4 von 4
89 Mal angesehen

Hallo,

 

ich sehe den Sinn in dieser Sache nicht. Klar würde er besser stehen, wenn ihm im Gnadenjahr die Steuerklasse III beim anderen Arbeitgeber eine geringere Lohnsteuer bescheren würde. Aber mal ganz ehrlich, wir haben jetzt November. Bei Steuerklasse VI ist er ohnehin verpflichtet, einen Lohnsteuerjahresausgleich durchzuführen. Wieso nicht einfach den Dingen seinen Lauf lassen und dann beim Jahresausgleich die Steuer zurückholen?

 

Wenn der Arbeitgeber ihn im Oktober als Hauptarbeitgeber abgerechnet hat, erhälst Du ohnehin rückwirkend eine Korrektur ab 10/2025 auf die VI. Wichtig ist dann nur, dass Du die Abmeldung als Nebenarbeitgeber dann gleich wieder durchführst, und ihn bei Euch als Hauptbeschäftigung einschlüsselst. Weil weiterhin in der VI will er ja auch nicht bleiben.

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letzte Antwort am 04.11.2025 13:25:51 von Constanze_GM
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