Hi zusammen,
ein Mitarbeiter hat bis zum 17.08. auf Minijob-Basis bei uns gearbeitet. Seit dem 18.09. arbeitet er nun als Vollzeitmitarbeiter bei uns.
Ich habe den Mitarbeiter mit einer neuen Personalnummer angelegt und eine Standardkopie mit Verknüpfung zur alten Personalnummer erstellt. Die entsprechenden Änderungen (Personengruppenschlüssel, Beitragsgruppenschlüssel, etc.) habe ich vorgenommen. Nun bin ich davon ausgegangen, dass DATEV die Lohnsteuerabzugsmerkmale wie bei neu angelegten Mitarbeitern automatisch abruft. Das passiert allerdings nicht.
Muss ich den Abruf der Lohnsteuerabzugsmerkmale manuell auslösen? Wann ja, wie? Über "An- und Abmeldungen elektronische Lohnsteuerkarte..."?
Viele Grüße
Merle
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Guten Tag Merle,
wenn du die mit Verknüpfung gemacht hast, müsste die Meldung an sich ja richtig sein.
Nehme an die Beschäftigung hast du auch richtig gemacht, also den Arbeitnehmertyp?
Bei der Steuer hast du die Kennzeichnung Hauptarbeitgeber drin und die Pauschalierung dann rausgenommen?
Oder hattest du bereits vorher auf Lohnsteuerkarte abgerechnet?
Normalerweise steht in dem Hinweis-/Fehlerprotokoll auch nochmal etwas, wenn er das nicht kann, siehe Anhang.
MfG
nh
Vielen Dank für die Antwort!
Es ist m. M. n. alles richtig angegeben und die Pauschalbesteuerung hatte ich auch rausgenommen. Der MA war vorher noch Schüler, dementsprechend waren wir vorher schon der Hauptarbeitgeber.
Wenn ich den MA abrechnen möchte, dann erscheint nur die Fehlermeldung, dass keine Steuerklasse hinterlegt ist.
100%-tig kann ich es nicht sagen, aber ich befürchte da wird das Problem liegen.
Wenn du eine Minijobber hast, dann ist bei Kennzeichnung Arbeitgeber gar nichts einzutragen, das Feld bleibt leer, außer du willst keine Pauschalierung.
Dann würde ich jetzt die Anfrage zu Fuß machen, also:
in den Mitarbeiter rein gehen, oben auf "Abrechnung" klicken, dann auf "Elektronische Lohnsteuerkarte" und dann geht das Fenster auf und trägst bei Meldebeginn 18.09.2023 und Hauptarbeitgeber an und klickst auf "Anmeldung" oder
Registerkarte Steuerkarte auf den Button "An- und Abmeldung elektronische Lohnsteuerkarte", dann landest du in dem gleichen Fenster wo du den Meldebeginn anklickst und Hauptarbeitgeber und dann auf "Anmeldung".
Kommt so in ca. 2 Std. oder so auch die Rückmeldung zurück.
Hallo Merle,
Wenn Du den Minijobber bereits nach seinen individuellen Lohnsteuerabzugsmerkmalen abgerechnet hast, dann ist er ja noch anteilig im Unternehmen als Minijobber beschäftigt. Wenn Du nun für die Personalnummer des Festangestellten eine elstam-Abfrage startest, wirst Du nur die Rückmeldung erhalten, dass die Anmeldung nicht möglich ist, da der Arbeitnehmer bereits beim gleichen Arbeitgeber angemeldet ist. In diesem Falle würde ich die Steuerklasse manuell beim Festangestellten einpflegen. Das darf aber nur sein, wenn Ein- und Austrittsdatum nicht identisch sind. Spätestens im Folgemonat, nachdem der Minijobber erfolgreich abgemeldet wurde, wirst Du die Lohnsteuerabzugsmerkmale übertragen bekommen.
Viel Erfolg
Constanze