Hallo Zusammen!
Ich habe ein Problem bei der Lohnabrechnung Dezember bezüglich der Identifikationsnummer eines Angestellten. Dieser ist bei unserem Mandanten mit Sitz in Deutschland als Minijobber angestellt, hat aber seinen Wohnort in Österreich und dementsprechend hat er keine Steueridentifikationsnummer. Nachfrage bei der Bundesknappschaft war leider ergebnislos. Auch die Rückfrage beim Finanzamt mit der Aussage "Lassen Sie das einfach leer" nicht unbedingt erfolgreich. Jemand eventuell schon was gehört, wie hier zu verfahren ist?
Für Info´s und Tipps wäre ich euch sehr dankbar.
Gelöst! Gehe zu Lösung.
@Anja_S schrieb:"Lassen Sie das einfach leer"
Die Aussage klingt aber gut.
Im DATEV-Info-Dokument 1021073 heißt es auch:
In Ausnahmefällen kann es vorkommen, dass der Arbeitgeber keine Steuernummer oder der Arbeitnehmer keine Steuer-ID hat und auch zukünftig von den Behörden nicht erhalten wird. In diesen Fällen wird die DEÜV-Meldung auch ohne Daten im Steuerbaustein übermittelt.
Viele Grüße
Uwe Lutz
@Uwe_Lutz Danke für das Paradebeispiel wie man einen durchgehenden Prozess verkrüppelt.
.....und auch zukünftig von den Behörden nicht erhalten wird
Mit welcher Begründung wird denn einer in Deutschland arbeitenden Person eine Steuer-ID verweigert? 🤔
Für eine automatische Verarbeitung von Datensätzen ist es die Pest wenn es Leerfelder gibt.
Eine Übermittlung ohne Steuer-ID bedeutet nur, dass wieder im Hintergrund ein anderer Primärschlüssel in der Datenbank erzeugt werden muss.... Wir geben Millionen von Datensätzen welche eine eindeutige Nummer beinhalten (Steuer-ID) also allen nochmal eine eindeutige Nummer um diese Ausnahmen bearbeiten zu können.
Dann wundert man sich, dass die Systeme komplex werden und keiner mehr durchsteigt. 🙄
@metalposaunist: Du hast so Recht wenn du immer wieder schreibst: armes 🇩🇪 so wird dass nichts mit mehr Fortschritt.