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Steuerfreier AG Betreuungszuschuss - für behindertes Kind

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letzte Antwort am 17.04.2023 17:21:55 von cro
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Jasmina25
Fortgeschrittener
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223 Mal angesehen

Hallo zusammen, 

 

hatte von Euch schon einer den Fall dass der AG seinem MA einen Betreuungszuschuss über die "Kindergartenzeit" hinaus gewährt, da es sich um ein behindertes Kind handelt, das besondere Betreuung benötigt. 

 

Greift hier auch der § 3 EStG / Abs. 33

zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbrachte Leistungen des Arbeitgebers zur Unterbringung und Betreuung von nicht schulpflichtigen Kindern der Arbeitnehmer in Kindergärten oder vergleichbaren Einrichtungen

 

Vielen Dank 

Jasmina Reichert

DATEV-Mitarbeiter
Sabrina_Simmerlein
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 2 von 3
181 Mal angesehen

Hallo,

 

leider können wir Ihnen hierzu keine Antwort geben, da es sich hierbei um eine rechtliche Frage handelt.
Bitte wenden Sie sich zur Klärung an die zuständigen Behörden.

 

Eventuell hat auch ein Mitglied in dieser Community noch einen Rat.

Beste Grüße Sabrina Simmerlein
Personalwirtschaft | DATEV eG
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cro
Experte
Offline Online
Nachricht 3 von 3
154 Mal angesehen

Es muss sich um nicht schulpflichtige Kinder handeln. Und es können höchstens die tatsächlichen Aufwendungen der Beschäftigten lohnsteuerfrei gezahlt werden. Überzahlungen sind steuerpflichtig.

 

Haufe dazu: Übernahme der Kinderbetreuungskosten durch Arbeitgeber | Personal | Haufe

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letzte Antwort am 17.04.2023 17:21:55 von cro
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