Hallo zusammen,
hatte von Euch schon einer den Fall dass der AG seinem MA einen Betreuungszuschuss über die "Kindergartenzeit" hinaus gewährt, da es sich um ein behindertes Kind handelt, das besondere Betreuung benötigt.
Greift hier auch der § 3 EStG / Abs. 33
zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbrachte Leistungen des Arbeitgebers zur Unterbringung und Betreuung von nicht schulpflichtigen Kindern der Arbeitnehmer in Kindergärten oder vergleichbaren Einrichtungen
Vielen Dank
Jasmina Reichert
Hallo,
leider können wir Ihnen hierzu keine Antwort geben, da es sich hierbei um eine rechtliche Frage handelt.
Bitte wenden Sie sich zur Klärung an die zuständigen Behörden.
Eventuell hat auch ein Mitglied in dieser Community noch einen Rat.
Es muss sich um nicht schulpflichtige Kinder handeln. Und es können höchstens die tatsächlichen Aufwendungen der Beschäftigten lohnsteuerfrei gezahlt werden. Überzahlungen sind steuerpflichtig.
Haufe dazu: Übernahme der Kinderbetreuungskosten durch Arbeitgeber | Personal | Haufe