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Steuerfreie Entgeltumwandlung

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letzte Antwort am 26.07.2024 11:41:24 von pogo
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powerixa1
Beginner
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Nachricht 1 von 4
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Guten Tag,

 

ich bin relativ neu bei LODAS.

 

Ich habe einen AN, der monatlich 154,97 EUR (jährlich insg: 1.859,64 EUR ) umwandelt sowie in 03/22 eine jährliche Entgeltumwandlung in Höhe von 1.742,48 EUR (aus lfd. Lohn) durchgeführt hat (diese ist vermutlich nach AG-Wechsel nachträglich für die Zeit vom 12/21-11/22 gezahlt worden).

 

Jetzt gibt es in 12 die nächste Beitragsrechnung zu dieser Direktversicherung (übrigens Vertrag aus 1999) in Höhe von 1.742,48 EUR aus lfd. Lohn (so dass die Vers. in diesem Jahr 2x bedient wird).

 

M. E. müsste doch bei Entgeltumwandlungen ein Gesamtbetrag pro Jahr in Höhe von 564 EUR x 12 = 6.768,00 EUR steuerfrei sein, d. h. alle 3 Entgeltumwandlungen müssten m. E. steuerfrei sein (SV spielt keine Rolle, der AN verdient 25 TEUR).

 

LODAS wandelt aber im Dezember 859,00 EUR davon als steuerpflichtig um.

 

Was mache ich falsch bzw. habe ich eine gesetzliche Regelung übersehen und LODAS rechnet richtig?

Der Haken bei Steuerfreiheit nach Par. 3 Nr. 63 ist gesetzt. Es handelt sich um eine Direktversicherung.

Wie gebe ich diesen Fall (also zweimalige Zahlung aus demselben Vertrag) ein?

 

VG

Anja

 

DATEV-Mitarbeiter
Vanessa_Mertel
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 2 von 4
397 Mal angesehen

Hallo Anja,


grundsätzlich überwacht LODAS die Grenzen bezüglich der betrieblichen Altersvorsorge automatisch.

 

Es werden z. B. bei Direktversicherungen 4% der jährlichen Beitragsbemessungsgrenze komplett beitragsfrei abgerechnet.

Im Anschluss sind nochmals 4% der jährlichen Beitragsbemessungsgrenze steuerfrei aber SV-pflichtig.

Wenn darüber hinaus noch weitere Beiträge in die bAV eingezahlt werden, sind diese komplett beitragspflichtig.

 

Wie sich die Berechnung in Ihrem Fall im Detail ergibt, können wir nur beurteilen, wenn wir uns die geschlüsselten Daten genauer ansehen können. Wenden Sie sich hierzu bitte über einen unserer weiteren Servicekanäle an uns.

 

Viele Grüße, Vanessa Mertel
Personalwirtschaft | DATEV eG
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FINDUS100
Einsteiger
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Nachricht 3 von 4
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Liege ich richtig in der Annahme, dass bei dem SV beitragspflichtigen Anteil und LST-pflichtigen Anteil in der BAV in den Abrechnungen Monat für Monat im Laufe des Jahres solange SV u. LST-frei abgerechnet wird, bis die jeweiligen jährlichen Grenzen erreicht sind und erst danach die pflichtigen Anteile entsprechend abgerechnet werden?

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pogo
Experte
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Nachricht 4 von 4
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@FINDUS100  schrieb:

Liege ich richtig in der Annahme, ...

Ja.

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letzte Antwort am 26.07.2024 11:41:24 von pogo
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