Guten Tag zusammen,
kann mir bitte jemand bei folgendem Problem helfen:
10/25 wurde versehentlich die falsche Steuer ID für einen MA überschrieben (falsche ID gehört dem Bruder)
Kann ich jetzt rückwirkend zum 10/25 den MA mit der neuen Steuer -ID über Meldung Elektronische Lohnsteuerkarte
anmelden?
Wir rechnen mit Lodas ab.
Danke schon mal.
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Wenn mit der falschen SteuerID eine Anmeldung erfolgt sein sollte, muss zum selben Tag manuell abgemeldet werden.
Ansonsten die richtige SteuerID erfassen und dann manuell anmelden.
Das wird schon klappen.
Meine Bedenken sind wenn die falsche Steuer ID abgemeldet wird hat das eine Auswirkung auf den Bruder
(weil es seine Steuer ID es ist)
Was soll das für Auswirkungen haben?
Gab es überhaupt eine Anmeldung?
Arbeitet der Bruder auch bei demselben Arbeitgeber?
Falls ja, hätte die Anmeldung nicht klappen dürfen, da er schon angemeldet war.
Falls nein, musst du so oder so eine Abmeldung machen, damit der eigentlich AG ihn wieder anmelden kann.
Das ist aber alles ein wenig viel falls...wenn...dann...usw.
Schau dir die Auswertung 462 für den richtigen Bruder an. Dort sind die ELStAM-Meldungen protokolliert.
Übernahmeprotokolle auch ansehen.
Eventuell auch für den falschen Bruder, wenn er beim selben AG arbeitet.
@E_Klink schrieb:Meine Bedenken sind wenn die falsche Steuer ID abgemeldet wird hat das eine Auswirkung auf den Bruder
(weil es seine Steuer ID es ist)
Die Auswirkung hat es aber nicht durch die Abmeldung, sondern bereits durch die Anmeldung. Und da es eine Stornierung bei den ELStAM-Meldungen nicht gibt, ist nur eine Abmeldung zum gleichen Tage möglich.
Der Arbeitgeber des Bruders muss dann entsprechend informiert werden. Dieser erhält eine Änderungsmeldung, dass dieser nur noch Nebenarbeitgeber ist. Diese Nebenarbeitgebertätigkeit muss der Arbeitgeber des Bruders zum Tag der Ummeldung abmelden und am Folgetag wieder eine Hauptbeschäftigung anmelden.
Wobei ich mich noch frage, ob eine ggf. vorgenommene Anmeldung tatsächlich durchgeführt wurde.
Normalerweise müssen ja ID-Nummer und Geburtsdatum zusammenpassen. Und da es im Regelfall (von Zwillingen mal abgesehen) unterschiedliche Geburtsdaten sind, sollte eine Anmeldung mit ID-Nummer des Bruders und Geburtsdatum des richtigen Arbeitnehmers eher als fehlerhaft abgewiesen werden.