Hallo!
Wenn wir bei einem GmbH GF das Kennzeichen DEÜV "Gesellschafter GF" anklicken, wird dann wirklich der Status an die RV gemeldet und er erhält dann die Formulare zwecks Überprüfung?
Ich kenne es von Ehegatten so. Dort steht die Meldung dann auch auf der Anmeldung und die Personen werden dann angeschrieben.
Läuft das bei einem GmbH GF auch so?
Hallo @Lohnbüro80
soweit ich es weiss geht eine Meldung beim Gesellschafter-Geschäftsführer mit dem Statuskennzeichen nur raus wenn der nach deiner Einschätzung schon sozialversicherungspflichtig eingestuft wurde (z. B. unter 50% Beteiligung und keine Sperrminorität) also zumindest mit RV und AV geschlüsselt wurde. Dann kommt automatisch ein Schreiben von der RV-Bund mit der weiteren Abwicklung.
Wird der Geser-GF von Dir vorab sozialversicherungsfrei eingestuft wird (z. B. 100% Anteile GF-Geser), wird auch keine DÜVO-Meldung ausgelöst und somit ja auch kein Statuskennzeichen an die Krankenkasse als Abwicklungsstelle übermittelt.
Innerhalb von 4 Wochen oder einem Monat (bin mir grad nicht so sicher) nach Eintritt bzw. dem "offiziellen" Beschäftigungs-Beginn (könnte ja vorher aufgrund seiner Organstellung nur tätig gewesen sein) musst Du die Statusprüfung manuell veranlassen. Entsprechende Formulare für die Statusfeststellung von der Homepage der Rentenversicherung downloaden, ausfüllen und an die RV Bund innerhalb der Frist senden.
Schöne Grüsse