Hallo,
ich versuche rückwirkend ab 01.09.22 für einen Mandanten die Abfrage der Stammdaten für 2022 bei der UV (BGN) zu erhalten. Dies wird immer mit einer Fehlermeldung abgelehnt. Nach Rücksprache mit der BGN muss der Datenabruf zwingend seit Oktober 2022 mit der Unternehmernummer und nicht mit der Mitgliedsnummer erfolgen.
Kann man die Unternehmernummer auch manuell erfassen und den Datenabruf auslösen? Hat Datev hier in einem nächsten Update vor Jahresende eine Lösung?
Vielen Dank!
siehe DATEV Infoservice vom 04.11.22
Danke, also besteht vor der Jahreswechselversion von Datev nicht die Möglichkeit die Unternehmernummer manuell zu ergänzen und so einen Stammdatenabruf 2022 zu erhalten?
Kann ich dann vor der Januar-Abrechnung 2023 noch den Stammdatenabruf sowie die Meldungen für 2022 erledigen?
Wie ich den Infoservice verstehe, erfolgt der Stammdatenabruf über die noch bestehende Mitgliedsnummer im November.
Leider laut BGN nicht mehr für Neumandate bzw. bestehende Mandate, die Ihre Zugangsdaten ab Oktober 2022 erhalten haben. Hier kann auch für 2022 nur noch der Abruf mit der Unternehmernummer durchgeführt werden.
Das liegt aber an der BG. Die Vorgabe war, dass die alte Mitgliedsnummer noch für das Jahr 2022 inklusive der Meldung für 2022 und dem Stammdatenabruf 2023 gilt. Erst für die Meldung 2023 ist die neue Unternehmensnummer verpflichtend.
Dazu gibt es bestimmt eine Verfahrensbeschreibung, die würden wir raussuchen und sie der BG zur Verfügung stellen 🙂
Hallo,
die Anfrage gab es gestern schon mal.
Die FAQ der dguv sagen auch etwas anderes. Aber wenn die BGN meint ...
Gruß, vw
Hallo Community,
ich habe soeben hier einen Beitrag zum aktuellen Stand gepostet.