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Sozialversicherungspflichtige Anstellung & Nicht sozialversicherungspflichtige Anstellung

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letzte Antwort am 16.05.2024 08:28:28 von cro
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DomHaw
Beginner
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Hallo liebe Community,

 

ich gehe einer sozialversicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung (1. Arbeitgeber) in einem Konzern nach. Dort arbeite ich in Teilzeit ca. 10h pro Woche. Parallel hierzu bin ich GmbH-GGF mit 50% Geschäftsanteilen und Mitarbeitern. Die Bedingungen für eine Nicht-Sozialversicherungspflichtige Beschäftigung sind hier grundsätzlich gegeben.

 

Nun die Frage: Kann man neben einer nicht-sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung einer sozialversicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung nachgehen? 

Meiner Vermutung nach ist das im Interesse des Staates (#Fachkräftemangel und immerhin zusätzliche Steuereinnahmen und Sozialversicherungseinnahmen). Oder muss ich meine andere Beschäftigung aufgeben?

 

Vielen Dank für eine Aufklärung, idealerweise mit rechtlichen Grundlagen hierzu. Leider bin ich bei meiner Recherche bisher nicht fündig geworden.

 

Dominic

vw
Erfahrener
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Nachricht 2 von 3
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Hallo,

rechtlich dürfen wir hier i.d.R. nicht beraten, aber dieser Beitrag könnte vielleicht eine erste Orientierung liefern:

 

https://www.ihk-muenchen.de/de/Service/Gr%C3%BCndung/nebenberuflich-selbststaendig/

 

Insbesondere vielleicht dieser Absatz:

 

Nebenberuflich selbstständig mit Teilzeitjob

Die Kombination aus einer hauptberuflichen Tätigkeit in Teilzeit und einer selbstständigen Nebentätigkeit ist nicht selten. Allerdings sind die Einnahmen im Hauptberuf meist niedrig und die Anzahl der geleisteten Stunden gering. Damit Sie keine bösen Überraschungen erleben und Krankenkassenbeiträge nachzahlen müssen, sollten Sie bei der Krankenkasse, wenn Sie gesetzlich versichert sind, ein Statusfeststellungsverfahren beantragen. Es ist durchaus möglich, dass die gesetzliche Krankenversicherung in diesem Fall entscheidet, dass Sie nicht nebenberuflich selbstständig sind und Sie in diesem Fall sowohl für Ihre abhängige Beschäftigung und die Selbstständigkeit Beiträge entrichten müssen.

 

Gruß, vw

 

 

„Ein Geschäft, das man nicht macht, ist nicht unbedingt ein schlechtes Geschäft.“
(Justus Dornier (*1936), deutscher Unternehmer)
cro
Experte
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Nachricht 3 von 3
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Aus steuerlicher Sicht wohl möglich. Allerdings ist steuerliche Beratung dringend zu empfehlen (Steuervorauszahlungen,  etc.).

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letzte Antwort am 16.05.2024 08:28:28 von cro
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