Guten Morgen,
was ist in so einen Fall zu tun, wenn so eine Meldung kommt:
"Bei der Abfrage der Versicherungsnummer vom 01.07.2026 wurde kein eindeutiges Ergebnis von der Deutschen Rentenversicherung zurückgemeldet. Ein Verfahren zur Vergabe der Sozialversicherungsnummer und ein Prüffallverfahren werden nicht eingeleitet. Klären Sie den Sachverhalt mit der Deutschen Rentenversicherung."
Ich habe den Versicherungsnachweis von der MA vorliegen, es ist eine Sozialversicherungsnummer vorhanden.
Ich hatte den Fall noch nicht, aber dies klingt danach, dass mehrere SV-Nr. vergeben wurden und es nicht eindeutig ist, welche zurück gemeldet werden soll.
Die Anmeldung ist auch ohne SV-Nr. möglich. Steht aber im Raum, dass die Beschäftigung nur für kurze Zeit ist, würde ich die nachgewiesene SV-Nr. erfassen, da eine Abmeldung nicht ohne diese möglich ist und dies später vergessen wird. Spätestens mit der Jahresmeldung mit der Januar-Abrechnung muss eine SV-Nr. erfasst sein.
I.d.R. darf der AG nicht in SV-Angelegenheiten aktiv werden. Die AN muss dies mit der DRV selbst klären. Sie sollte sich Ihren Versicherungsverlauf abrufen um zu prüfen, ob alle Zeiten komplett zu dieser SV-Nr. zugeordnet sind. Hat Sie irgendwann mal einen weiteren Versicherungsnachweis erhalten?
Guten Morgen,
in diesem Falle würde ich bei der Deutschen Rentenversicherung anrufen und telefonisch abklären, ob die bereits vorhandene RV-Nummer verwendet werden darf.
Bei mir war es bereits vorgekommen, dass es für einen Mitarbeiter 2 verschiedene RV-Nummern gab. Da war ich sehr dankbar zu wissen, welche die korrekte Nummer ist.
Viel Erfolg, hoffentlich mußt Du nicht zu lange in der Warteschlange verbringen.
@Constanze_GM schrieb:in diesem Falle würde ich bei der Deutschen Rentenversicherung anrufen und telefonisch abklären, ob die bereits vorhandene RV-Nummer verwendet werden darf.
Geben die überhaupt Auskunft?
Bei der Mitarbeiterin handelt es sich um eine Auszubildende aus Vietnam, die ab Juli 2026 bei uns eine Ausbildung macht, Lebensmitteleinzelhandel.
Sie ist erstmalig nach Deutschland gekommen, es wurde hier alles neu beantragt, somit kann es keine zwei Versicherungsnummern geben.
Da die MA aber auch noch nicht so gute Deutschkenntnisse hat und mit der deutschen Bürokratie überfordert ist, muss ich wohl tätig werden.
Oder ich warte jetzt einfach mal die Juli-Abrechnung ab, ob evtl. doch noch eine Einspielung erfolgt.
Manuell könnte ich sie ja auch eingeben.
Und möchtest Du vielleicht mal mit der Krankenkasse Kontakt aufnehmen und die Daten abgleichen?
Da habe ich auch schon die Mitgliedsbescheinigung vorliegen und auch hier ist die SV-Nr. übereinstimmend.
Immer mal etwas neues, wird ja sonst langweilig 🙂
Ich bin es noch einmal,
die Deutsche Rentenversicherung hat die Versicherungsnummer eindeutig vorliegen.
Die haben mich an die ITSG verwiesen.
Die wiederum verweisen auf die Datev.
Evtl. liegt da ein technisches Problem vor.
Vielleicht kann hier ein Datev-Mitarbeiter noch einmal zu der Problematik etwas mitteilen.