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Sonntagszuschläge bezahlt da Sonntags Urlaubssperre ist - SV Prüfung bemängelt dies

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letzte Antwort am 14.12.2016 08:31:17 von cro
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sssrrr
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Hallo zusammen, wir haben einen Mandanten der Sonntagszuschläge bezahlt. Die Arbeitnehmer dürfen Sonntags nicht Urlaub nehmen. Die SV Prüferin die wir momentan im Haus haben bemängelt dies, sie möchte irgendwas nachversteuern. Sie sagt die Arbeitnehmer dürfen nicht schlechter gestellt werden. Hat jemand einen ähnlichen Fall schon gehabt? Wir wissen nicht worauf die raus will.... Die Arbeitnehmer haben ja trotzdem den richtigen Anspruch auf Urlaub bekommen und genommen. Nur eben nicht Sonntags.

mjachert
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Also wir sollen jetzt Stellung dazunehmen, dass die SV-Prüferin "irgendwas nachversteuern" will? Da bräuchte man doch etwas mehr Informationen... Mit welcher Begründung bemängelt sie denn die Sonntagszuschläge? Oder bemängelt sie nur die Urlaubssperre? und wir wurden die Zuschläge abgerechnet?

Grüße

Manuela Jachert

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sssrrr
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Hallo Frau Jachert,

genau das ist das Problem sie sagte nicht mehr und hat mich damit abgespeist "Ach Sie verstehen nicht was ich meine - Sie lesen es dann im Schlussbesprechungsprotokoll was ich meine".... Da sie aber noch mehr Infos von mir möchte bezüglich wie viele Tage die Mitarbeiter in der Woche arbeiten weiß ich eben nicht worauf sie raus will und womit sie uns "belasten" möchte...

Aber ich habe schon befürchtet dass es ein Einzelfall sein wird was die bei uns nun möchte....

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Nachricht 4 von 21
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Einzelfälle sind solche Ansinnen leider nicht - gerade bei den SozialversicherungsprüferInnen fehlen oft die Grundlagen wirtschatlichen Verständnisses... Ich hatte mal einen Fall, wo eine ESt-Erstattung auf das betriebliche Konto erfolgte und dann auf das Privatkonto überwiesen wurde. Diese Entnahme sollte bei einem Einzelunternehmer als beitragspflichtige Einnahme berücksichtigt werden. Da musste erst der Vorstand der Krankenkasse einschreiten... Nett sind auch die "Bockigkeiten" bei kurzfristig Beschäftigen, wo angeblich die 10 tägige Urlaubsvertretung in einem Kleinbetrieb auch im vorhinein schriftlich vereinbart werden soll .... oder ...

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sue
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Hallo,

ich gehe davon aus, dass es sich um einen Betrieb der Gastronomie handelt.Wenn ja, dann sollten Sie sich unbedingt den Manteltarifvertrag und den Entgeldtarifvertrag einsehen. Dort stehen sehr "komische" oft maximal unverständliche Vereinbarungen drin, wie beispielweise es dürfen nur eine gewisse Anzahl an Sonntagen gearbeitet werden und es muss zusätzlich noch einen Tag extra frei geben. Auch die Zuschlagshöhen sind dort definiert. Ich denke die Prüferin will auf Phantonlohn hinaus. Auch muss wahrend des Urlaubs der Durchschnittslohn der letzten 13 Wochen bezahlt werden, also incl. der Sonntagszuschläge

.... und ein Einzelfall ist das auch leider nicht, das ist einer von 5 Prüfungsschwerpunkten in 2017, die Prüfer haben hierfür schon "Extraschulungen " bekmmmen.

Viele Grüße

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a_horst
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Hallo,

es ist tatsächlich so, dass es sich um den sogenannten " Phantomlohn" handelt. Es geht hier nicht nur um die Zuschläge an Sonntagen, sondern auch um weitere Zulagen (z. B. Montagezulagen). Den berechnen die Prüfer momentan sowohl bei Urlaub und bei Krankheit (auch wieder die Durschnittberechnung der letzten 13 Wochen). Die Prüfer der DRV lassen sich da auch auf keine Diskussionen ein. Problem ist weiter (je nach Prüfer), dass die ermittelten  Beträge nicht auf den einzelnen MA ermittelt wurden, sondern auf die Firma. Tatsächlich stände das ja auch noch dem Mitarbeiter zu. Rückrechnungen relativ schwierig, vor allem auf die letzten 4 Jahre. Bei DATEV - LODAS nur mit dem Durschnittspeicher lösbar. Relativ aufwendig auch für die Erfassung. Vor allem bei Gehaltsempfängern.

Viele Grüße

Andreas Horst    

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sssrrr
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Hallo, nein ist keine Gastronomie. Es gilt bei dem Mandanten keinen Tarifvertrag da gibt's keinen.

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sssrrr
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Hallo, ich versteh es noch immer nicht. Unser Mandant bezahlt freiwillig Sonntagszuschlag. Tarifvertrag gilt bei ihm nicht. Er muss doch keine anderen Zuschläge zahlen?

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wielgoß
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Nachricht 9 von 21
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Hallo,

ist denn der Sonntag ein regelmäßiger Arbeitstag im Betrieb?

Viele Grüße

Christian Wielgoß

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sssrrr
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Hallo,

ja der Sonntag ist bei dem Mandanten ein regelmäßiger Arbeitstag. Alle Festangestellten arbeiten Sonntags und bekommen Sonntagszuschlag.

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wielgoß
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Hallo,

und dürfen die Arbeitnehmer am Sonntag tatsächlich nicht Urlaub nehmen?

Beispiel: Arbeitnehmer hat zwei Wochen Urlaub, was passiert mit den darin enthaltenen zwei Sonntagen?

Wurden bei der Ermittlung des Urlaubsentgeltes (Durchschnittsberechnung) die zuvor gezahlten Zuschläge mit einbezogen?

Viele Grüße

Christian Wielgoß

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sssrrr
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Haben tatsächlich Sonntag Urlaubssperre. Sonntags ist immer eine Veranstaltung und da müssen alle zusammen helfen.

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wielgoß
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Dann noch zu meiner zweiten Frage: wie sieht es mit der Berechnung des Urlaubsentgeltes aus?

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cro
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Hallo,

der DRV geht es ausschließlich um das Nachfordern von SV-Beiträgen auf Urlaub und Krankheit. Dafür sollen die Durchschnitte der letzten 3 Monate aus S/F/N herhalten.

Lohn und Gehalt: Korrekturen SV-Meldungen

Der Sachverhalt wird sehr gut beschrieben und Herr Reich hat das sehr anschaulich analysiert.

Gruß

C. Rohwäder

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sssrrr
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Ok aber die Mitarbeiter waren Sonntags nie krank und hatten Sonntags nie Urlaub...

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sssrrr
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Die Mitarbeiter haben ein festes Gehalt dass sie weiter bezahlt bekommen haben in den Monaten in denen sie Urlaub hatten.

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sssrrr
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Beispiel Mitarbeiter hat 1500 brutto + 150 Euro Sonntagszuschlag. Er hat von Mo-Sa Urlaub und arbeitet Sonntags wieder. Er hat also in dem Monat trotzdem 1500 brutto und 150 Euro Sonntagszuschlag bekommen.

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cro
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Ok aber die Mitarbeiter waren Sonntags nie krank und hatten Sonntags nie Urlaub...

Wenn das so ist, und die S/F/N auch nur für Sonntage gezahlt werden, könnte man ins grübeln geraten, ob der DRV da noch ein "Ergebnisansatz" übrig bleibt. Aber das darf und kann man aus der Ferne nicht beurteilen. Wünsche bestes Gelingen.

Gruß

C. Rohwäder

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mhaas
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Und uns bitte auf dem laufenden halten, um was es der Prüferin am Ende genau ging 😉

Gruß

M. Haas

Lang may yer lum reek
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sue
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Beispiel Mitarbeiter hat 1500 brutto + 150 Euro Sonntagszuschlag. Er hat von Mo-Sa Urlaub und arbeitet Sonntags wieder. Er hat also in dem Monat trotzdem 1500 brutto und 150 Euro Sonntagszuschlag bekommen.

So, um es mal rund zu machen:

1500 brutto bei 150 Monatsstunden macht 10€ pro Stunde und 150 € zusätzlich steuer- und sozialversicherungsfrei in den Monaten Juni, Juli, August.

Jetzt wird  Anfang September Urlaub genommen, Berechnung des jetzt komplett steuer- und sozialversicherungspfl. Urlaubs(entgelt)lohnes    

3 x 1650 : 3 x 150 Stunden = 11€ Stundenlohn

Die Differenz von 1€ pro Urlaubsstunde ist der sogenannte Phantomlohn, der der Sozialversicherung unterliegt, obwohl er dem AN nicht bezahlt worden ist. Die DRV-Prüferin erhebt sowohl die AG- als auch die AN-Anteile vom Arbeitgeber, zuzüglich 1% bis 5% pro Monat Zuschlag. Wenn alle AN Ihres Mandanten betroffen sind, wird sich das schon summieren.

cro
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Hallo sue,

danke für die Info und so ist es wohl gemeint:

1.650 € : 150  Std. = 11,00 €

oder

1.650 € x 3 Monate : 13 Wochen : 34,62 /Wo.-Std. = 11,00 €

Gruß

C. Rohwäder

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letzte Antwort am 14.12.2016 08:31:17 von cro
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