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Sonderzahlung nach Austritt

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letzte Antwort am 13.05.2025 14:37:19 von pogo
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Annelo
Beginner
Offline Online
Nachricht 1 von 4
221 Mal angesehen

Hallo zusammen,

 

wir haben einen Mitarbeiter, welcher bereits zum 31.12.22 ausgeschieden ist. Bei diesem lief ein Gerichtsverfahren bezüglich einer Sonderzahlung, welcher er nach Austritt erhalten soll. Das Gerichtsverfahren ist jetzt beendet und es wurde eine Zahlung von 50.000,00 € vereinbart. Eigentlich ist eine Zahlung dem letzten Abrechnungsmonat zuzuordnen. In diesen komme ich im Lodas aber nicht mehr rein. Ich habe das Häckchen "Einmalbezüge nch Austritt des Arbeitnehmers berechnen" aktiviert und der Mitarbeiter wurde aus der automatischen Löschung nach Austritt rausgenommen. Ich habe ihn aktuell bei Elstam mit Nebenarbeitgeber angemeldet. In den Bewegungsdaten habe ich den Betrag mit der Lohnart 203 im lfd. Monat eingegeben. Da kommt eine Fehlermeldung, dass die Bewegungsdaten größer dem Austrittsdatum eingegeben wurden. Ist die Abrechnung so korrekt? Lohnsteuer habe ich mit der Steuerklasse 6 abgerechnet. Muss Sozialversicherung abgeführt werden? In der Probeabrechnung erfolgt die Abrechnung SV-frei. Kann mir jemand dazu weiterhelfen, wie ich diesen Fall technisch umsetzte?

 

Viele Grüße

DATEV-Mitarbeiter
Betül_Kilic
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 2 von 4
154 Mal angesehen

Hallo @Annelo,


Sie können bei Abrechnung eines Einmalbezugs nach Austritt, diesen entweder im Austrittsmonat buchen oder den Mitarbeiter nach dem Austritt neu anmelden.


Da Sie in Ihrem Fall den Einmalbezug nicht im Austrittsmonat buchen können, wird eine Neuanmeldung des Mitarbeiters benötigt.


Grundsätzlich werden die ursprünglichen SV-Daten des Mitarbeiters nicht verändert, auch nicht bei einer Neuanmeldung.


Eine genaue Anleitung hierzu finden Sie auch in unserem Dokument Einmalbezug / sonstiger Bezug, Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld abrechnen - Beispiele für LODAS unter Punkt 2.3.

Beste Grüße Betül Kilic
Personalwirtschaft | DATEV eG
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Annelo
Beginner
Offline Online
Nachricht 3 von 4
144 Mal angesehen

Hallo @Betül_Kilic ,

 

vielen Dank für Ihre Antwort. Das Datev Dokument 5303235 hatte ich mir bereits heruntergezogen. In dem Punkt 2.3 geht man immer davon aus, dass der Mitarbeiter im Vorjahr ausgetreten ist. In meinem Fall sind dies über 2 Jahre und ich kann keine Nachberechnung mehr durchführen. Aber die Behandlung lt. dem Datev Dokument ist ja die gleiche. Zur Zeit habe ich noch ein Problem mit der Anmeldung zum 01.05.25 über ELStAM. In der Rückmeldung steht der Fehlercode 552020300. Zu diesem habe ich das Dokument 1026795 zur Fehlerbehebung gefunden. Ich werde die Anmeldung noch einmal ändern. Den Beschäftigungsbeginn will ich auf dem 01.05.25 lassen, nur den Meldebeginn wollte ich auf den 02.05.25 umstellen. Kann ich damit das Problem beheben?

pogo
Experte
Offline Online
Nachricht 4 von 4
128 Mal angesehen

Die Meldung deutet eher darauf hin, dass schon damals 2022 die Abmeldung nicht funktionierte, weil es keine Anmeldung beim FA gab. DATEV denkt nun, dass es noch eine offene Anmeldung gibt und versucht diese vor der neuen Anmeldung abzumelden. Das quittiert das FA mit diesem Fehler.

 

Sehr wahrscheinlich wird aber trotzdem die Anmeldung übermittelt und auch vom FA akzeptiert.

Warte also nochmal ein, zwei Tage auf die Rückmeldung.

Vielleicht siehst du sie sogar jetzt schon im Übernahmeprotokoll, je nachdem, wann du die Anmeldung abgeschickt hast.

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letzte Antwort am 13.05.2025 14:37:19 von pogo
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