Hallo zusammen,
ich habe folgenden Fall:
Mitarbeiterin befindet sich bis 06.06.2023 in Elternzeit und tritt auch zu diesem Zeitpunkt aus.
Nun soll Sie für das Jahr 2021 noch eine Sondervergütung erhalten.
Wie ist dies programmtechnisch zu berücksichtigen? Eine Probeabrechnung lässt sich nicht erstellen.
Vielen Dank
Hallo,
was sagt das interaktive Fehlerprotokoll?🤔
Ich nehme an der Juni 2023 ist bereits abgerechnet?
Die Sondervergütung im Bearbeitungsmonat 06/2023 in den Bewegungsdaten -> Erfassungstabelle hinterlegen und dann im aktuellen Abrechnungsmonat für den Monat 06/2023 eine Nachberechnung Standard mit Wert 1 und BS 96 eintragen.
Dann eine Probeabrechnung anstubsen - natürlich mit der Dame auswählen - sonst kommt keine Probeabrechnung
Hallo MStoll,
handelt es sich hierbei um einen sonstigen Bezug? Denke ja, oder? Steuerlich würde dann das Zuflussprinzip gelten (also Versteuerung in 2023). SV-technisch hilft vielleicht das weiter (siehe letzter Abschnitt). https://www.haufe.de/oeffentlicher-dienst/entgelt/maerzklausel/faqs-rund-um-die-maerzklausel_150_507560.html
Grüße
M_H
sorry - wer lesen kann ist klar im Vorteil ... programmtechnisch würde ich vorgehen wie vor geschrieben: NB in 06/23, Bezug einbuchen, MA anwählen und Probe machen. Müsste eigentlich funktionieren. ?!
Hallo @MStoll,
im Jahr 2023 können Sie für das Jahr 2021 keine Nachberechnung durchführen.
Über die Bewegungsdaten können Sie in der Registerkarte Nachberechnung Standard für einen Monat in 2022 oder 2023 die Einmalzahlung erfassen.
Weitere Informationen finden Sie im Dokument 5303235.