Hallo liebe Community,
ich rechne u.a. ein Weingut ab.
Da die Arbeit dieses Jahr wohl sehr hart war, möchte die Chefin den Saisonarbeitern eine Sonderzahlung geben, als Sommerprämie sozusagen.
Ist das als laufendes Gehalt oder als Einmalbezug abzurechnen?
Meine Vorgängerin hat es immer als laufendes Gehalt abgerechnet.
Ich bin mir da leider nicht so sicher.
Für Eure Hilfe im Voraus vielen Dank!
Viele Grüße
Katrin Kretzschmar
Also einmalig und freiwillig ohne Rechtsanspruch.
Ich wüsste nicht warum das kein Einmalbezug sein sollte.
Guten Morgen Herr Eberhardt,
genau so sehe ich das nämlich auch.
Vielen Dank!