Hallo Community,
folgende Frage zu beschriebenen Sachverhalt.
Mandant muss Sofortmeldungen abgeben.
Geringfügig beschäftigter Mitarbeiter war vom 21.08.2021-31.08.21 arbeiten.
Sofortmeldung wurde erstellt, sowie gleichzeitige An-und Abmeldung (Abgabegrund 40)
Dieser besagte Mitarbeiter soll in 10/2021 wieder befristet geringfügig eingestellt werden.
Muss hier eine erneute Sofortmeldung erstellt werden?
Lieben Dank für eure Hilfe.
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo!
Vom Gefühl her hätte ich ja gesagt und finde dies auch hier bestätigt:
In Gastronomie sind Sofortmeldungen Pflicht — Minijobs aktuell (minijobs-aktuell.de)
"Sofortmeldung auch bei Wiedereintritt
Die Sofortmeldungen sind bei Neueinstellungen von Arbeitnehmer zu versenden. Das gilt auch, wenn Sie im Zuge der Corona-Maßnahmen gezwungen waren, Minijobber zu entlassen und diese nun wieder einstellen (Wiedereintritt). Auch für diese Minijobber ist vor Wiedereintritt in die Beschäftigung (erneut) eine Sofortmeldung abzugeben. Die alte Sofortmeldung aus dem ersten Beschäftigungsverhältnis zählt hier nicht mehr."
Viele Grüße!
Hallo.
Eine rechtliche Grundlage habe ich jetzt nicht greifbar, aber sobald auch nur 1 Tag zwischen beiden Zeiträumen liegt, machen wir eine neue Sofortmeldung.
Ich würde jetzt nur keine machen, wenn z.B. Wechsel von Minijob auf Voll- oder Teilzeit vom 31.08. auf den 01.09.
Viele Grüße
Vielen Dank für die hilfreichen Antworten!
Hallo zusammen,
ich habe einen Mandanten, für den Sofortmeldungen erstellt werden müssen.
Bei diesem Mandanten wird DATEV Personal jetzt erstmals genutzt.
Die Neuanlage eines Mitarbeiters in den Personaldaten über Unternehmen Online habe ich noch nicht ausprobiert. Gibt es eine Anleitung für die Neuanlage von Mitarbeitern und die Sofortmeldung für den Mandanten?
Leider habe ich nicht die Zeit, mit dem Mandanten alles in Ruhe durchzugehen.
Er soll jedoch selbst die Neuanlage der Mitarbeiter und die Sofortmeldung durchführen.
Danke schon mal für eure Zeit & liebe Grüße
@Schnurrdant1008 schrieb:Gibt es eine Anleitung für die Neuanlage von Mitarbeitern und die Sofortmeldung für den Mandanten?
7 Arbeiten in DATEV Personaldaten
25.08.2026
16:28
zuletzt bearbeitet am
26.08.2026
08:57
von
Selina_Heubeck
@Schnurrdant1008 schrieb:Hallo zusammen,
ich habe einen Mandanten, für den Sofortmeldungen erstellt werden müssen.
Bei diesem Mandanten wird DATEV Personal jetzt erstmals genutzt.
Die Neuanlage eines Mitarbeiters in den Personaldaten über Unternehmen Online habe ich noch nicht ausprobiert. Gibt es eine Anleitung für die Neuanlage von Mitarbeitern und die Sofortmeldung für den Mandanten?
Leider habe ich nicht die Zeit, mit dem Mandanten alles in Ruhe durchzugehen.
Er soll jedoch selbst die Neuanlage der Mitarbeiter und die Sofortmeldung durchführen.
Danke schon mal für eure Zeit & liebe Grüße
Sofern in den Mandantenstammdaten der Betrieb als sofortmeldepflichtig geschlüsselt ist, sind bei Neuanlagen von Mitarbeitern über DATEV Personal auch Sofortmeldungen möglich:
Bitte im unteren Teil nicht vergessen, den Mitarbeiter auch anzulegen.
Insgesamt sollte das keine große Schwierigkeiten bereiten. Der Mitarbeiter ist angelegt und die Sofortmeldung im RZ zur Übermittlung bereitgestellt, es kann aber auch mit dem restlichen Personalfragebogen weitergemacht werden.
Wichtig
Zu der Sofortmeldung gibt es (momentan noch) kein separates Bestätigungs-/DÜ-Protokoll in DATEV Personal und in den Auswertungen werden die Sofortmeldungen nur angezeigt, wenn der angelegte Mitarbeiter über das jeweilige Lohnabrechnungssystem synchronisiert und dabei die Personalnummer vergeben wurde, da anderenfalls keine Zuordnung über die Personalnummer stattfinden kann. (Die Sofortmeldung als solches wird aber trotzdem durchgeführt.)
Name des Beschäftigungsbetriebs im Beitrag von @Selina_Heubeck zensiert.
@pogo schrieb:
@Schnurrdant1008 schrieb:Gibt es eine Anleitung für die Neuanlage von Mitarbeitern und die Sofortmeldung für den Mandanten?
7 Arbeiten in DATEV Personaldaten
Na kuck, da war der Kollege @pogo mal wieder schneller im Moshpit. 😀
@ulli_preuss Dafür du ein Ticken besser. 🤘
@ulli_preuss schrieb:
Name des Beschäftigungsbetriebs im Beitrag von @Selina_Heubeck zensiert.
Danke für Ihre Adleraugen Frau @Selina_Heubeck! Da hatte ich glatt doch noch etwas im Screenshot vergessen zu anonymisieren. 😉