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Sofortmeldung / Eintrittsdatum falsch

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letzte Antwort am 05.04.2019 08:57:56 von Selina_Heubeck
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denitsa
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Hallo liebe Community ich brauche mal wieder eure Hilfe. Das Forum ist echt toll

Ich arbeite mit LuG

Und zwar : Ein MA - Sofortmeldepflicht ist am 01.12.2018 angemeldet. Gestern habe ich mit unserem Mandant gesprochen und er hat mir festgestellt , dass das Datum falsch ist. Der MA ist ab 01.01.2019 beschäftigt... Ich habe schon Dok.-Nr:1003686 gelesen und ich werde das Eintrittsdatum korrigiert , dann die Anmeldung (10) storniert und eine neue Anmeldung (10) mit dem richtigen Datum erstellt.

Was soll ich mit der Sofortmeldung machen ? Muss ich die stornieren oder ändern ? Ist das möglich oder macht das Program alle automatisch , wenn ich das richtige Eintrittsdatum anlegen ?

Vielen Dank im Voraus

Grüße

Denitsa Barsakova

denitsa
Einsteiger
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Antwort von Deutsche Renteversicherung :

Ist bei einer Anmeldung, die nachträglich geändert wird (zum Beispiel Änderung des Datums der Beschäftigungsaufnahme) auch eine Änderung der bereits abgegebenen Sofortmeldung erforderlich?

Ja, da nur so ein Abgleich zwischen Sofortmeldung und Anmeldung durch die Datenstelle der Träger der Rentenversicherung möglich ist.

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manu
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Gibt das dann keine Probleme mit dem Zoll, wenn man am 3.04.2019 eine Sofortmeldung mit Eintritt 1.01.2019 abgibt?

Klar die "alte"/falsche Sofortmeldung vom 1.12.2018 wurde storniert, aber das kann der Zoll bei einer Prüfung vor Ort ja nicht auf Anhieb erkennen...

Oder stehe ich da jetzt auf der Leitung?

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denitsa
Einsteiger
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Hallo Frau Haile ,

ich weiß nicht....

Ich habe schon Anmeldung (10) storniert und logisch muss ich Sofortmeldung auch stornieren. Dann muss ich eine Anmeldung(10) neu erstellen und logisch eine Sofortmeldung mit richtigem Datum. Das ist was ich logisch finde... Der MA ist sowieso SV-pflichtig , Beitragnachweise sind jeden Monat übermitteln... ist das doch ein Nachweis , dass er nicht schwarzarbeiter ist ?

Wenn ich die Meldebescheinigung zur SV ( Anmeldung/storno und Sofortmeldung/storno)  ausdrücken finde ich , dass auch ein Nachweis ist...

Daher bin ich nicht sicher, weil ich neu im Bereich bin. Das ist nur was ich logisch finde

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manu
Einsteiger
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Nachricht 5 von 9
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Ich hatte halt mal eine Prüfung durch den Zoll und es war damals ein Riesen Problem, weil die Anmeldung (10) zum 1. des Monats erfolgt und die Sofortmeldung blöderweise erst am 2. oder 3. erstellt wurde...

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denitsa
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Ich dachte, dass ich die  Sofortmeldung vor den Tag oder spätesten bei Beschäftigungsbeginn estellen muss und dann die Anmeldung ( 10) mit der erste Abrechnung. Ich meine, dass ich nicht verpflichtet bin die Sofortmeldung und die Anmeldung zusammen zu erstellen und senden. Mandanten senden mir nur die Daten , die ich für die Sofortmeldung brauche und einigen Tage später die Daten für die Anmeldung. Ist dass nicht richtig ? Ich mache Löhne nur seit 4 Wochen....

Ahhh, ich bin schon im Panick geratten ;(

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sue
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In solchen Fällen habe ich die Sofortmeldung mit dem frühen (1.12.18) Datum belassen, um keine Probleme mit dem Hauptzollamt heraufzubeschwören.

Klagen darüber hatte ich noch nicht.

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denitsa
Einsteiger
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Nachricht 8 von 9
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Hallo

Die Antwort von Sofortmeldung Team :

beinhaltet eine Sofortmeldung falsche Angaben, wie
vorliegend einen falschen Beschäftigungsbeginn, ist diese zu stornieren und
eine neue Sofortmeldung mit den korrekten Angaben abzugeben.

Mit freundlichen Grüßen

Team Sofortmeldung

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DATEV-Mitarbeiter
Selina_Heubeck
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo zusammen,

durch die Änderung des Eintrittsdatum wird automatisch die bestehende Sofortmeldung storniert und neu erstellt. Hierfür gehen Sie wie folgt vor:

1) Öffnen Sie den Mitarbeiter unter Stammdaten | Beschäftigung | Zeitraum

2) Löschen Sie den falschen Beschäftigungszeitraum

3) Durch das Hinterlegen des neuen Eintrittsdatum öffnet sich automatisch der Dialog "DEÜV-Sofortmeldung"

4) Bestätigen Sie diesen mit Klick auf "Sofortmeldung senden"

Im Anschluss wird die Sofortmeldung storniert und neu erstellt. Die Auswertungen der DEÜV-Meldungen finden Sie auf der Mitarbeiterebene über Auswertungen | Mitarbeiterauswertungen.

Viele Grüße

Selina Heubeck

Personalwirtschaft

DATEV eG

Beste Grüße Selina Heubeck
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 05.04.2019 08:57:56 von Selina_Heubeck
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