Hallo zusammen,
ich stelle einen hauptberuflich Selbstständigen ein, der nebenberuflich mit 15 Stunden bei mir arbeitet.
PGS 101
BGS 0110
Er ist privat versichert, muss ich die Krankenversicherungsbeiträge eingeben wegen der Lohnsteuer oder so?
Ich würde die Pkv Beiträge erfassen. Er hat einen Anspruch auf den KV- Zuschuss in der Höhe wie sie bei der gesetzlichen KV anfallen würden.
Gruß
Ein Mitarbeiter der hauptberuflich Selbstständig ist hat kein Anrecht auf einen Lohnsteuer-und Sv-freien Zuschuss zur KV und PV
Sie können den Zuschuss aber im Brutto pflichtg abrechnen wenn gewünscht
Das ist leider nicht korrekt.
Hier besteht kein Abspruch auf den lohnsteuer- und SV-freien Zuschuss
Nur Pflichtig falls gewünscht. Aber ohne gesetzlichen Anspruch
Die Beiträge müssen nicht eingegeben werden, da er keinen Anspruch auf den AG Zuschuss hat.
In Lodas kann man maximal ein Häkchen setzen, dass der Arbeitnehmer selbst Beiträge zur KV/PV leistet, damit dies bei der Steuerbelastung berücksichtigt wird. Ich denke mal, dies sollte es in LuG auch geben.
Und falls nicht, dann auch nicht so schlimm, am Jahresende macht der gute sowieso eine EST und wird sich sicher freuen über jeden Euro mehr den er im Laufe des Jahres schon eingezahlt hat. Monatlich ist es nicht so schmerzlich wie einmal im Jahr. 😉