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Selbständiger Geringverdiener abweichende Krankenkasse

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letzte Antwort am 10.01.2022 11:38:35 von Uwe_Lutz
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nschwarz
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 1 von 2
102 Mal angesehen

Guten Tag,

 

für die elektronische Übermittlung der AU-Bescheinigung müssen ja zukünftig bei Geringverdienern im Feld "Betriebsnr. abweichende Krankenkasse für AU-Bescheinigung und A1-Antrag" die entsprechenden Krankenkassen eingetragen werden.

 

Wie ist das aber bei einem privat Versicherten? Dort kann ich die Krankenkasse nicht auswählen. 

Uwe_Lutz
Überflieger
Offline Online
Nachricht 2 von 2
95 Mal angesehen

Moin,

 

bei privat Versicherten bleibt es erst einmal beim bisherigen Verfahren, dass dieser die Arbeitsunfähigkeit "auf Papier" nachweisen muss.

 

Viele Grüße

Uwe Lutz

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letzte Antwort am 10.01.2022 11:38:35 von Uwe_Lutz
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