Guten Tag,
für die elektronische Übermittlung der AU-Bescheinigung müssen ja zukünftig bei Geringverdienern im Feld "Betriebsnr. abweichende Krankenkasse für AU-Bescheinigung und A1-Antrag" die entsprechenden Krankenkassen eingetragen werden.
Wie ist das aber bei einem privat Versicherten? Dort kann ich die Krankenkasse nicht auswählen.
Moin,
bei privat Versicherten bleibt es erst einmal beim bisherigen Verfahren, dass dieser die Arbeitsunfähigkeit "auf Papier" nachweisen muss.
Viele Grüße
Uwe Lutz