Hallo!
Ein Mitarbeiter hat bei dem Punkt Schwerbehinderung ein Kreuz gesetzt und 30% dazugeschrieben. Ich habe keinen Schwerbehindertenausweis oder ein anderes Dokument.
Soll ich das (unbedingt) anfordern?
Reichen 30% aus? - Ich habe keine Kenntnis über eine Gleichstellung!
mfg Torsten
Hallo,
erst ab 50% gilt es als Schwerbehinderung, bei weniger als 50% muss ein Schreiben des Integrationsamtes (oder der Agentur für Arbeit, bin mir nicht ganz sicher) vorliegen, dass die Person einer schwerbehinderten Person gleichgestellt ist.
Gruß
Jennifer Vista
Hallo, nochmal eine Frage zur Schwerbehinderung. Ich habe einen Mitarbeiter der eine Gleichstellung gem. §2 Abs.3 SGB IX hat. Er ist einem schwerbehinderten Menschen gleichgestellt. Ist dies in den Personaldaten unter Schwerbehinderung einzutragen ? Es geht um die Umlagepflicht .
Hallo,
ich habe es unter Schwerbehindertenabgabe - Personengruppe ELAN: GL1 hinterlegt.
Grüße
Hallo Linda, danke für deine Antwort.
Wo finde ich die Schwerbehindertenabgabe bei Lohn und Gehalt?
Hallo,
Sie können in Lohn und Gehalt nur die Schwerbehinderung auf Mitarbeiterebene Personaldaten | Mappe "Schwerbehinderung" erfassen.
Die Anzeige müssen Sie über IW-Elan machen. Hier bietet die Datev ein Tool Schwerbehindertenabgabe:
Schwerbehindertenabgabe - Überblick
Das unterstützt bei der Übergabe an IW-Elan.
Viele Grüße
T. Reich
DANKE für die Antwort 😀
Genau das wollte ich wissen