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Schwerbehindertenabgabe ausländischer Schwerbehindertenausweis

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letzte Antwort am 18.08.2023 11:41:52 von redangel79
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redangel79
Beginner
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Hallo,

 

wird ein ausländischer Schwerbehindertenausweis auch für die Schwerbehindertenabgabe / Ausgleichsabgabe anerkannt?

 

Mein deutscher Arbeitgeber hat nur polnische Arbeitnehmer angestellt. Diese wohnen in Polen und arbeiten in Deutschland (Grenzgebiet).

Wenn nun einer dieser Arbeitnehmer einen polnischen Schwerbehindertenausweis hat, gilt der dann für die Ausgleichsabgabe?

 

Meine Recherchen ergeben bisher nichts genaues. Ich vermute aber, dass er wahrscheinlich nicht anerkannt wird, denn es ist wohl in jedem Land anders geregelt, wer als schwerbehindert anerkannt wird und einen deutschen Schwerbehindertenausweis bekommt man nur, wenn man in Deutschland wohnt.

 

Gibt es hierzu Erfahrungen von euch?

 

Danke 

Jana

PaHeld
Einsteiger
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Nachricht 2 von 3
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Ich kann leider keine Antwort geben.

 

Allerdings habe ich immer gute Erfahrungen mit den direkten Kontakt mit den zuständigen Sachbearbeitern gehabt. Auch schwierige Probleme wurden immer gut abgearbeitet.

 

Vielleicht suchen Sie zuerst den direkten Kontakt zum Integrationsamt/bzw. zur zuständigen Agentur f. Arbeit.

 

LG 

redangel79
Beginner
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Nachricht 3 von 3
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Zur Info für Interessierte:

 

Ich habe nun von verschiedenen Stellen auf Anfrage folgende Antworten bekommen:

 

von der KVJS (Kommunalverband für Jugend und Soziales):

"Ein ausländischer schwerbehinderter Mitarbeiter (mit ausländischem Ausweis) kann nicht bei der zu zahlenden Ausgleichsabgabe angerechnet werden, dazu benötigt er einen deutschen Ausweis."

 

von der KSV Sachsen (Kommunalen Sozialverband):

"Sowohl bei der Anrechnung der Ausgleichsabgabe als auch bei der Ausreichung von Fördermitteln im Rahmen der Ausgleichsabgabe wird zwingend der Schwerbehindertenausweis nach deutschem Recht gefordert. Der Sb-Ausweis nach polnischem Recht ist dafür nicht relevant."

 

Hier kann der Betroffene nur selbst versuchen, beim zuständigen Amt einen deutschen Schwerbehindertenausweis zu bekommen, was wahrscheinlich nicht funktioniert, wenn er keinen dt. Wohnsitz hat.

 

Das ist natürlich sehr ärgerlich für einen deutschen Arbeitgeber, der in Deutschland Steuern +  Sozialversicherungsbeiträge zahlt und seiner Pflicht nachkommt, schwerbehinderte Arbeitnehmer zu beschäftigen.

 

Allein durch den Umstand, dass diese Arbeitnehmer keinen deutschen Wohnsitz haben (Grenzgebiet) und somit keinen Schwerbehindertenausweis bekommen, wird nun der Arbeitgeber bestraft . Er muss dadurch eine sehr hohe Ausgleichsabgabe zahlen (hier: AG mit über 40 AN und 0% Erfüllung -> 410 € x 2 Pflichtarbeitsplätze x 12 Monate = 9.840 €).

 

LG

 

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letzte Antwort am 18.08.2023 11:41:52 von redangel79
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