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Schwerbehindertenabgabe 2019 wöchentliche Arbeitszeit fehlerhaft

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letzte Antwort am 09.03.2020 08:10:35 von Wolfgang_Stein
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babs
Einsteiger
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Hallo,

 

ich habe das Problem, dass die wöchentliche Arbeitszeit nicht in die Schwerbehindertentabelle eingespielt werden.

 

Die Hilfe aus den alten Beiträgen zur Arbeitszeit habe ich durchprobiert! (Einstellungen wöchentliche Arbeitszeit bei Unfallversicherung, beim Mandant.... es geht nicht)

 

Ich glaube, dass Lodas die Daten nicht holt und deshalb die Daten im Schwerbehindertenprogramm nicht aktualisiert werden.

 

Kann ich die Daten, sobald diese (weil ohne Fehler) in das E-LAN exportiert wurden, dort manuell bearbeiten?

 

herzlicher Gruß an alle Helfer

 

 

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DATEV-Mitarbeiter
Kristin_Frohmeyer
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,


das Programm Schwerbehindertenabgabe zieht sich die Informationen aus dem Rechenzentrum. D.h. die wöchentliche Arbeitszeit muss ab Januar 2019 entweder unter Mandantendaten | Arbeitszeiten | Regelmäßige/Feste Arbeitszeit oder unter Personaldaten | Arbeitszeiten | Regelmäßige Arbeitszeit gespeichert und im Rechenzentrum verarbeitet sein.


Grundsätzlich ist auch nach dem Import im Programm IW-Elan eine manuelle Eingabe bzw. Änderung möglich. 

 

 

Mit freundlichen Grüßen

Kristin Frohmeyer
Personalwirtschaft
DATEV eG

Freundliche Grüße Kristin Frohmeyer
Personalwirtschaft | DATEV eG
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babs
Einsteiger
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Nachricht 3 von 4
398 Mal angesehen

Vielen Dank Frau Frohmeyer,

 

die Zeiten werden doch automatisch im Rechenzentrum verarbeitet, spätestens mit der Sendung vom Lohn?

 

Die Arbeitszeiten sind in den Mandantendaten vorbelegt, die Abweichungen bei den individuellen Arbeitszeiten eingetragen.

 

Wenn alle Stricke reißen, dann werde ich es manuell nach dem Import bearbeiten müssen.

 

Mit freundlichem Gruß

 

Barbara Dreschner

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DATEV-Mitarbeiter
Wolfgang_Stein
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo, 

 

sind in den Personaldaten andere Arbeitszeiten als in den Mandantendaten hinterlegt? Die Personaldaten in diesem Fall vorranging herangezogen. 


Gerne prüfen wir den Sachverhalt. Wenden Sie sich dazu bitte über einen anderen Servicekanal an uns.

 

Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Stein
Personalwirtschaft
DATEV eG

Beste Grüße Wolfgang Stein
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 09.03.2020 08:10:35 von Wolfgang_Stein
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