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Schulgeld

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letzte Antwort am 08.02.2024 11:07:01 von Laufing
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Laufing
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Moin,

 

mein Mandant entsendet einen Mitarbeiter nach Kolumbien für zwei Jahre.

Der Arbeitgeber übernimmt das Schulgeld und die Kosten für den Kindergarten sowie die Auslandskrankenversicherung und die Kosten für die Anwartschaftsversicherung in der KK.

 

Meine Frage: kann ich das alles pauschal versteuern? Oder muss da individuell versteuert werden? Der Arbeitnehmer ist nach Auskunft des Finanzamtes in Deutschland steuerpflichtig.

 

Wird das SV-Pflichtig? (Beiträge in der Kranken- und Pflegeversicherung fallen nicht an), aber in der Renten und Arbeitslosenversicherung?

 

Danke für die Hilfe

lohnhilfe
Meister
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Ist das vielleicht etwas, was im Rahmen der doppelten Haushaltsführung erstattet werden kann? In die Richtung könnten Sie mal recherchieren.

LG
VM
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Laufing
Beginner
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Nachricht 3 von 5
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Vielen Dank

 

doppelte Haushaltsführung geht leider nicht. Die Kosten für Schulgeld und KK übersteigen die max. 1.000,- €., Schulgeld für die Kinder, kann soweit ich das gelesen habe, nicht als Kosten einer doppelten Haushaltsführung geltend gemacht werden.

 

LG

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DATEV-Mitarbeiter
Kristin_Frohmeyer
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 4 von 5
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Hallo,


rechtlich können wir Sie nicht beraten. Bitte halten Sie Rücksprache mit dem zuständigen Finanzamt.


Vielleicht möchte noch jemand aus der Community seine Erfahrungen an dieser Stelle teilen?

 

Freundliche Grüße Kristin Frohmeyer
Personalwirtschaft | DATEV eG
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Laufing
Beginner
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Nachricht 5 von 5
885 Mal angesehen

Moin,

 

ich habe mich nun schlau gemacht, war nicht ganz leicht. Aber falls das für Andere von Interesse ist.

 

Auslandskrankenversicherung: läuft die über den AG sind das Betriebsausgaben und werden in der Lohnabrechnung nicht berücksichtigt. Schließt aber der AN die Versicherung ab und der AG erstattet den Betrag muss das als sonstiger Bezug steuer- und sv-pflichtig abgerechnet werden. 

Anwartschaftsversicherung kann nicht als Sachbezug abgerechnet werden und muss auch als sonstiger Bezug abgerechnet werden.

Kindergartenzuschuss steuer- und sv-frei, Schulgeld muss als sonstiger Bezug abgerechnet werden.

 

LG

4
letzte Antwort am 08.02.2024 11:07:01 von Laufing
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