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Schülerpraktikum mit Taschengeld - Abrechnung Lohn und Gehalt

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letzte Antwort am 08.09.2023 10:21:56 von crannetshauser125
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crannetshauser125
Beginner
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Liebe alle,

 

wir haben demnächst einen Schülerpraktikanten (16 J. alt/ 4 Wo. Praktikant für Fachoberschüler), der ein "Taschengeld (520 €)" erhalten soll.

Muss ich diesen über Lohn und Gehalt abrechnen und wenn ja, wie?

Wenn nein, wie wird dass dann in der Buchhaltung gebucht, wenn man das "Taschengeld" aus der Kasse zahlt?

 

Leider bin ich in der Suche im Netz und in der Community noch nicht wirklich schlauer geworden, da ich wenn dann unterschiedliche Aussagen gefunden habe.

 

Vielen Dank!

Thomas_Kahl
Meister
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Nachricht 2 von 5
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Im Grunde müssen Sie sich dort vorab die Frage stellen: "Erhält die Person das Entgeld dafür, dass sie eine Arbeitsleistung erbringt, bzw. ist die Entlohnung der Beschäftigungsverhältnis geschuldet?" Ich behaupte: Ja. Damit ist es unerheblich, wie Sie das bezeichnen - ob als Arbeitslohn oder Taschengeld. Es wird steuer- und sv-pflichtig. Ob es jetzt für Schülerpraktikanten Ausnahmen gibt, habe ich nicht im Kopf. Einfach mal im LEX nach Praktikanten suchen. Da gibt es einen guten Beitrag der Datev dazu und mE stehen da auch Schülerpraktikanten drin.

Gibt es keine Ausnahmeregelung, bleibt es mit EUR 520 wohl bei einem Minijob oder einer kurzfristigen Beschäftigung.

MfG
T.Kahl
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Uwe_Lutz
Überflieger
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Nachricht 3 von 5
3813 Mal angesehen

Die Tk meint dazu, dass auch bei Zahlung eines Taschengelds die Beschäftigung sv-frei ist

 

beratungsblatt-beschaeftigung-von-studenten-und-praktikanten-data.pdf (tk.de)

 

In welcher Höhe auch immer dann ein Taschengeld noch als angemessen angesehen wird...

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rschoepe
Experte
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Nachricht 4 von 5
3796 Mal angesehen

Ich finde die Frage falsch formuliert, sondern es muss m.V.n. gewürdigt werden, ob der Erwerb von praktischem Wissen/Erfahrungen im Vordergrund steht oder das Einkommen. Bei einem Schülerpraktikum ist ganz klar Ersteres der Fall, umso mehr, wenn es auch ohne Aussicht auf Vergütung geleistet werden müsste.

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crannetshauser125
Beginner
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Nachricht 5 von 5
3787 Mal angesehen

Die Bezeichnung "Taschengeld" habe ich auch von dem Infoblatt der TK. Was mich hier nur wundert, dass nicht angegeben wird, mit welchem Personengruppenschlüssel ich ein Schülerpraktikum erfassen müsste.

 

Auf Grund meiner Suche bin ich halt auch teilweise darauf gestoßen, dass man Schülerpraktikanten gar nicht abrechnen muss.

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letzte Antwort am 08.09.2023 10:21:56 von crannetshauser125
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