Hallo Zusammen,
wir beschäftigen zur Zeit Schüler.
Der eine legt uns eine Bescheinigung der Schule vor und kann als kurzfristig Beschäftigter abgerechnet werden. Oder?
Der Andere, hat die Schule verlassen und sich an einer Berufsschule angemeldet.
Der Dritte, hat die Schule verlassen und wir im Folgemonat bei uns als Azubi beschäftigt sein.
Wie muss ich die 3 abrechnen?
Bitte um schnelle Info.... Vielen lieben Dank!
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Oh super...diese Übersicht ist hervorragend ! Vielen lieben Dank!!!!!
Achso...eine Frage noch ! ich melde die beiden ganz normal an, als sv-pflichtig Beschäftigte? 101?
Noch eine Frage.... muss hier Mindestlohn gezahlt werden?
Ich schon wieder....ich sollte mal meine Gedanken ordnen... wenn einer von beiden unter 450 € verdient, ist es ja nicht sv-pflichtig, oder?
101 kommt darauf an ob > 450 EUR ja oder Nein
Mindestlohn auf jeden Fall - ausser Praktikum 3 Monate
< 450 Mindestlohn ja, SV pflilcht AN nein AG pauschalbeiträge
Hallo,
Schüler unter 18 ohne abgeschlossene Berufsausbildung müssen keinen Mindestlohn bekommen. Sie gelten - soweit sich das nicht kürzlich geändert hat - gemäß Paragraph 22 Absatz 2 MiLOG nicht als Arbeitnehmer.
Viele Grüße
Habe gerade nachgesehen gilt noch, an die Jugendlichen < 18 J hatte ich nicht gedacht
die Fallen nicht unter den Mindestlohn.
Dankeschön!