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Schüler beschäftigen LODAS

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letzte Antwort am 02.08.2018 15:09:44 von isabel
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isabel
Aufsteiger
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Hallo Zusammen,

wir beschäftigen zur Zeit Schüler.

Der eine legt uns eine Bescheinigung der Schule vor und kann als kurzfristig Beschäftigter abgerechnet werden. Oder?

Der Andere, hat die Schule verlassen und sich an einer Berufsschule angemeldet.

Der Dritte, hat die Schule verlassen und wir im Folgemonat bei uns als Azubi beschäftigt sein.

Wie muss ich die 3 abrechnen?

Bitte um schnelle Info.... Vielen lieben Dank!

heckerlein
Fachmann
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Beitrag vom Nutzer gelöscht

isabel
Aufsteiger
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Oh super...diese Übersicht ist hervorragend ! Vielen lieben Dank!!!!!

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isabel
Aufsteiger
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Achso...eine Frage noch ! ich melde die beiden ganz normal an, als sv-pflichtig Beschäftigte? 101?

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isabel
Aufsteiger
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Noch eine Frage.... muss hier Mindestlohn gezahlt werden?

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isabel
Aufsteiger
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Ich schon wieder....ich sollte mal meine Gedanken ordnen... wenn einer von beiden unter 450 € verdient, ist es ja nicht sv-pflichtig, oder?

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bodensee
Experte
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101 kommt darauf an ob > 450 EUR ja oder Nein

Mindestlohn auf jeden Fall - ausser Praktikum 3 Monate

< 450 Mindestlohn ja, SV pflilcht AN nein AG pauschalbeiträge

Grüße vom wunderschönen Bodensee
U.K.Eberhardt
bfit
Meister
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Hallo,

Schüler unter 18 ohne abgeschlossene Berufsausbildung müssen keinen Mindestlohn bekommen. Sie gelten - soweit sich das nicht kürzlich geändert hat - gemäß Paragraph 22 Absatz 2 MiLOG nicht als Arbeitnehmer.

Viele Grüße

bodensee
Experte
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Habe gerade nachgesehen gilt noch, an die Jugendlichen < 18 J hatte ich nicht gedacht

die Fallen nicht unter den Mindestlohn.

Grüße vom wunderschönen Bodensee
U.K.Eberhardt
isabel
Aufsteiger
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Dankeschön!

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9
letzte Antwort am 02.08.2018 15:09:44 von isabel
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