Guten Tag,
wir haben ein neues Mandat übernommen, das beim Vorberater als Schätzmandat abgerechnet wurde.
Im Dezember 2021 hat der Vorberater die SV-Beiträge für Januar 2022 geschätzt, die geschätzten Werte liegen uns vor.
Wir möchten keine Schätzungen durchführen. Was muss ich bei der Januar-Abrechnung beachten, damit die Schätzung vom Vorberater mit den korrekten Beiträgen verrechnet wird?
Danke vorab.
Gelöst! Gehe zu Lösung.
in den Vortragswerten vor dem ersten Monatsabschluss die Werte des Vorberaters erfassen
SV-Beiträge und Differenzen aus dem Vormonat vortragen - DATEV Hilfe-Center
Grundsätzlich am besten immer im Hilfe-Center nachschauen, da gibt es zu so ziemlich jedem Punkt eine Anleitung.
Hallo Annk,
der sicherste Weg ist, damit keine Differenzen entstehen, für den Januar die gleichen Schätzbeitragsnachweise zu übermitteln und ab Februar keine Schätzung mehr abzugeben.
Wenn der Vorberater eine Fremdsoftware genutzt hat, dann müssen die Werte über die Vortragswerte manuell vorgetragen und übermittelt werden.
Wenn die Daten aus einem DATEV-System kommen, sind die Werte schon eingetragen und müssen nur noch vor der Januar-Abrechnung an die Krankenkassen übermittelt werden
Keine Schätzung abzugeben, geht nur, wenn es keine Restbeiträge für den Dezember gibt.
Gruß
AK