Hallo!
wie muss ich bei einem Schätzungsmandat vorgehen, wenn ein MA die Krankenkasse wechseln.
Bsp neue KK ab Monat August.
Muss immer noch manuell ermittelt werden, was an Beiträgen für August anfällt und diese dann bei voraussichtliche Beitragsschuld eingegeben werden? Oder gibt es schon eine andere Möglichkeit? Hatte sowas schon ewig nicht mehr.
Muss bei der bisherigen Krankenkasse noch etwas gemacht werden?
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo @Lohnbüro80,
wenn die neue Krankenkasse des Mitarbeiters durch andere Arbeitnehmer bereits abgerechnet wird und somit schon ein Beitragsnachweis für den Eintrittsmonat besteht, haben Sie keinen Handlungsbedarf.
Falls noch kein Beitragsnachweis für die neue Krankenkasse des Mitarbeiters besteht, können Sie die Werte manuell ermitteln und im Bearbeitungsmonat 08/2024 als voraussichtliche Beitragsschuld erfassen.
Schicken Sie dann die voraussichtliche Beitragsschuld vor der Erstabrechnung August per Stammdaten senden ins Rechenzentrum.
Wenn Sie keine voraussichtliche Beitragsschuld erfassen, wären die Werte für August im Schätz-Beitragsnachweis September enthalten.
Für die bisherige Krankenkasse können Sie ebenso die Minderungsbeträge für den Schätzwert als voraussichtliche Beitragsschuld im Bearbeitungsmonat 08/2024 erfassen.
Andernfalls würden die Minus-Beträge für diesen Mitarbeiter im Schätz-Beitragsnachweis September enthalten sein.
Danke