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Sachbezug Wohnungsmiete nur in Höhe des Bewertungsabschlages von 1/3 der Warmmiete sv+st frei

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letzte Antwort am 04.06.2021 16:03:16 von Alexandra_Friedrich
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GH
Einsteiger
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Hallo,

 

ich benötige wieder einmal euer geballtes Wissen. 

 

Ich möchte den Sachbezug für die Wohnungsüberlassung erfassen. Seit 2020 ist ein Bewertungsabschlag in Höhe von 1/3 möglich. Dieser ist ja sv und steuerfrei.

 

Gemäß § 8 Abs. 3 EStG i.V.m. §2 Abs.4 Satz 1 SvEV unterliegt die verbilligte Überlassung von Wohnraum bis zu einer Höhe von 1/3 der Warmmiete nicht den steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Abgaben.

 

Mit welcher Lohnart kann ich dies tun?

 

Könnte man beispielsweise die Lohnart 235 umtexten?

Ich bin noch nicht so lange im Lohn unterwegs- wie ist das dann mit regelmäßigem Arbeitsentgelt, Erstattungsfähigkeit ,EEL und Angaben zur Unfallversicherungspflicht???

 

Der Arbeitnehmer soll über den Lohn wirklich nur diesen Anteil der Miete zahlen.

 

75 Quadratmeter zu 4,00 €                       300,00 €

Gezahlte Miete                                          200,00 €

Sachbezug, monatlich                               100,00 €

 

Muss der Betrag dann eigentlich im Brutto-Bereich  und als Nettoabzug  auf der Brutto-Netto- Abrechnung zu sehen sein?

 

Vielleicht hat jemand einen guten und fundierten Lösungsvorschlag.

Vielen Dank!

 

GH

 

DATEV-Mitarbeiter
Alexandra_Friedrich
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 2 von 2
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Hallo, 


zur Abrechnung der Wohnungsüberlassung kann die Stammlohnart 235 genutzt werden. 


Eine genaue Anleitung finden Sie im Hilfe-Dokument 5303264 .

Beste Grüße Alexandra Friedrich
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 04.06.2021 16:03:16 von Alexandra_Friedrich
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