Hallo,
ich benötige wieder einmal euer geballtes Wissen.
Ich möchte den Sachbezug für die Wohnungsüberlassung erfassen. Seit 2020 ist ein Bewertungsabschlag in Höhe von 1/3 möglich. Dieser ist ja sv und steuerfrei.
Gemäß § 8 Abs. 3 EStG i.V.m. §2 Abs.4 Satz 1 SvEV unterliegt die verbilligte Überlassung von Wohnraum bis zu einer Höhe von 1/3 der Warmmiete nicht den steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Abgaben.
Mit welcher Lohnart kann ich dies tun?
Könnte man beispielsweise die Lohnart 235 umtexten?
Ich bin noch nicht so lange im Lohn unterwegs- wie ist das dann mit regelmäßigem Arbeitsentgelt, Erstattungsfähigkeit ,EEL und Angaben zur Unfallversicherungspflicht???
Der Arbeitnehmer soll über den Lohn wirklich nur diesen Anteil der Miete zahlen.
75 Quadratmeter zu 4,00 € 300,00 €
Gezahlte Miete 200,00 €
Sachbezug, monatlich 100,00 €
Muss der Betrag dann eigentlich im Brutto-Bereich und als Nettoabzug auf der Brutto-Netto- Abrechnung zu sehen sein?
Vielleicht hat jemand einen guten und fundierten Lösungsvorschlag.
Vielen Dank!
GH
Hallo,
zur Abrechnung der Wohnungsüberlassung kann die Stammlohnart 235 genutzt werden.
Eine genaue Anleitung finden Sie im Hilfe-Dokument 5303264 .