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Sachbezug Sachgutscheine

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letzte Antwort am 22.06.2026 17:56:44 von Schnurrdant1008
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Schnurrdant1008
Einsteiger
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Nachricht 1 von 3
256 Mal angesehen

Guten Tag liebe Community, ich habe in der KI folgendes gelesen:

 

"Sachbezüge bis zu einer Freigrenze von 50,00 € monatlich sind für Arbeitnehmer komplett steuer- und sozialversicherungsfrei (§ 8 Abs. 2 Satz 11 EStG). Es muss sich um ein reines Sachgut oder einen Gutschein handeln, der den Kriterien des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes (ZAG) entspricht (z. B. regionaler Einkaufsgutschein, Tankgutschein). Eine Barauszahlung ist absolut unzulässig und führt zum rückwirkenden Wegfall der Steuerfreiheit."

 

Kann mir jemand sagen, welchen §§ ich vom ZAG benötige?

Wo genau kann ich das nachlesen, welche Gutscheine erlaubt sind?

 

Herzlichen Dank! Viele Grüße!

Uwe_Lutz
Unerreicht
Offline Online
Nachricht 2 von 3
247 Mal angesehen

§ 2 Absatz 1 Nr. 10 ZAG

 

Hier eine schöne Ausführung der TK zu dem Thema:

 

Detailansicht - TK-Lex

Schnurrdant1008
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 3 von 3
220 Mal angesehen

Was für eine tolle Seite! Dankesehr!

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letzte Antwort am 22.06.2026 17:56:44 von Schnurrdant1008
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