Guten Tag liebe Community, ich habe in der KI folgendes gelesen:
"Sachbezüge bis zu einer Freigrenze von 50,00 € monatlich sind für Arbeitnehmer komplett steuer- und sozialversicherungsfrei (§ 8 Abs. 2 Satz 11 EStG). Es muss sich um ein reines Sachgut oder einen Gutschein handeln, der den Kriterien des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes (ZAG) entspricht (z. B. regionaler Einkaufsgutschein, Tankgutschein). Eine Barauszahlung ist absolut unzulässig und führt zum rückwirkenden Wegfall der Steuerfreiheit."
Kann mir jemand sagen, welchen §§ ich vom ZAG benötige?
Wo genau kann ich das nachlesen, welche Gutscheine erlaubt sind?
Herzlichen Dank! Viele Grüße!
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Was für eine tolle Seite! Dankesehr!