Hallo zusammen,
ich brauche kurz eure Bestätigung.
Sachbezug Gutschein im Rahmen der 50,00 Euro.
Der allgemeine "Wunschgutschein" fällt nicht unter diese Regelung, richtig?
Ein Gutschein eines Drogeriemarktes oder einer Buchhandlung schon, richtig?
Vielen Dank für hilfreiche Informationen.
Hallo XXX,
wir als Unternehmer nutzen dazu givve. Da stellen sich solche Fragen nicht. Da kann sich jeder unserer Mitarbeiter selber was aussuchen und wir haben damit exakt 0 Aufwand, wenn es einmal läuft.
Greets from Germany!
Genau so ist es. Wobei Wunschgutschein beispielsweise auch Gutscheine für den Sachbezug anbietet.
Lokaler Drogeriemarkt und Buchhandlung sollte kein Problem darstellen.