Hallo!
Die Ehefrau eines Mandanten war bisher sv-pflichtig angestellt und ging Ende Januar in Rente.
Nun soll Sie auf 450,- € weiterbeschäftigt werden.
Momentan würde ich das Austrittsdatum auf den 31.01.2020 setzen und bei "Besonderheiten bei Austritt" das Ausscheiden wegen Eintritt in den Ruhestand oder Alter.... wählen
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Eintrittsdatum 01.02.2020 und dann den Minijob ab Februar anlegen.
Gibt es Einwände?!
Wie würdet ihr es machen?
mfg Torsten
Hallo,
theoretisch ist es auch möglich, einfach zum 1.2. auf Minijob zu ändern, dann gibt es SV-Änderungsmeldungen statt Ab/Anmeldung.
Ihre Lösung ist aber wahrscheinlich besser, da ich gerade nicht genau weiß, ob es nach meiner Methode eine Meldung wegen KK-Wechsel gibt (was irreführend wäre) oder aber wegen Beitragsgruppenwechsel.
Hallo Torsten,
programmtechnisch ist eine solche Abrechnung möglich.
Sprechen Sie jedoch rechtlich ggf. mit der zuständigen Krankenkasse ab, welche Meldegründe abgegeben werden sollen.
Beachten Sie, dass durch die Anlage eines neues Eintrittsdatums nicht mehr auf den vorherigen Beschäftigungszeitraum nachberechnet werden kann.
Weitere Informationen zur Abrechnung von weiterbeschäftigten (Alters-)Rentnern finden Sie auch unter der Dokumentennummer 1008165 "Altersrentner / Rentner ab 2017 (Beispiele für LODAS)".
Beste Grüße aus Nürnberg
Vanessa Mertel
Personalwirtschaft
DATEV eG