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SV meldung 30

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letzte Antwort am 04.05.2023 08:05:54 von JanaRaab
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JanaRaab
Beginner
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Nachricht 1 von 5
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Hallo zusammen,

 

wir haben eine Mitarbeiterin, die seit ca. 2,5 Jahren krank ist. Ihr Kranken-/Verletztengeld ist zum 31.12.2022 ausgelaufen. Dementsprechend hat sie in den letzten 2 Jahren auch kein Gehalt mehr bekommen. Nun hat sie sich am 01.01.2023 bei der Arbeitsagentur gemeldet und die Krankenkasse möchte die SV-Abmeldung mit dem Grund 30 von uns haben.

Ich habe alles, wie im Dokument 5303221 beschrieben, durchgeführt. Jedoch erhalte ich natürlich keine Nachberechnung für den Monat 12/2022, da es keine Gehaltszahlung gab.

Kann ich davon ausgehen, dass mit der richtigen kommenden Abrechnung die SV-Meldung gesendet wird? Kann ich das eventuell als "Wiederabrechnung einzelne PNR" vorziehen?

 

Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort!

 

Herzliche Grüße

Jana Raab

Flitze0815
Fortgeschrittener
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Nachricht 2 von 5
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Hallo @JanaRaab ,

normalerweise wird auch ohne Entgeltzahlung eine Abrechnung generiert, wenn in den Fehlzeiten der Krankengeldbezug beendet wird und die neue Fehlzeit Ende Krankengeld/Beginn Bezug Arbeitslosengeld eingetragen wird.

Da in diesem speziellen Fall das Ende auf den 31.12. und der Beginn auf den 01.01. fallen, könnte es tatsächlich sein, dass keine aktualisierte Abrechnung erstellt wird.

Mit einer Wiederabrechnung (einzelne MA) und dem manuellen Anstoß der Abrechnung (Bewegungdaten Nachberechnung Dez und Jan - Wert 1, Bearbeitungsschlüssel 96) sollte die Meldung aber auf jeden Fall erstellt werden.

Gruß

Flitze

live long and prosper
Grüße aus der Südheide
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JanaRaab
Beginner
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Nachricht 3 von 5
358 Mal angesehen

Hallo Flitze,

 

lieben Dank für Deine Antwort! Das werde ich so ausprobieren. Den Bearbeitungsschlüssel 1/96 hatte ich für Dezember schon so eingegeben. Den Januar nehme ich jetzt noch genauso dazu.

 

Viele Grüße

Jana

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Uwe_Lutz
Überflieger
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M.E. sollte ein BS 1/96 für 12/2022 ausreichend sein, da dies eine Nachberechnung AB dem Monat auslöst - also für alle folgenden Monate immer gleich mit.

 

Aber schaden tut es sicher auch nicht 😄

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JanaRaab
Beginner
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Nachricht 5 von 5
304 Mal angesehen

Hallo Herr Lutz,

 

ich habe die Abrechnung für Dezember durchgeführt. Für Januar konnte ich den Bearbeitungsschlüssel nicht eingeben, da die Mitarbeiterin ab 01.01.2023 nicht mehr beschäftigt war. Somit hatte sich das erledigt.

Die Wiederabrechnung einzelne Personalnummer habe ich dann durchgeführt und die Meldung mit Grund 30 erhalten 👍.

 

Vielen Dank und viele Grüße!

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letzte Antwort am 04.05.2023 08:05:54 von JanaRaab
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