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SV Pflicht bei SFN Zuschlägen in der Mutterschutzfrist

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letzte Antwort am 09.12.2019 13:15:37 von t_r_
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aSchmid
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Hallo liebe Community,

 

ich habe eine Frage bezüglich der Hinterlegung der SV-Pflicht bei einer Mitarbeiterin, die sich z.Z. in der Mutterschutzfrist befindet.

Sie bezog laufend SFN Zuschläge. Diese fallen ja bei nicht erbrachten Arbeitsleistungen unter die Sv.-/St-Pflicht.

Nun ist es aber so, dass das Programm mir die SV nicht zieht.

Als Fehler wird mir angezeigt, dass zwar eine SV Pflicht besteht, jedoch sind keine SV Tage in den entsprechenden Monaten vorhanden.

 

Wie hinterlege ich das jetzt im Programm?

 

Danke schon mal im Voraus.

björn
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Während der Mutterschutzfrist bekommt die Mitarbeiterin nur einen Zuschuss zum Mutterschaftsgeld auf Basis der letzten 3 Kalendermonate und keine SFN Zuschläge.

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aSchmid
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Hallo Björn,

 

nach meinen Recherchen hat sie einen Anspruch auf die SFN Zuschläge, nur nicht steuerfrei.

 

Info-Datenbank, Dok.-Nr. 5300574

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björn
Experte
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Das Dokument ist für Ihren Fall nicht richtig. Da eine Arbeitnehmerin während der Mutterschutzfrist den Durchschnittsverdienst der letzten 3 Monate erhält. Das ist auch so im Mutterschutzgesetz geregelt. Außerdem fließen in die Berechnung ebenfalls die steuerfreien Zuschläge der letzten 3 Monate mit ein.

 

Ich empfehle Ihnen hier das Dokument  Info-Datenbank, Dok.-Nr. 5300396 

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t_r_
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Guten Morgen,

 

der Zuschuss zum Mutterschaftsgeld ist grundsätzlich lohnsteuer- und beitragsfrei. Auf die Ermittlung des Zuschusses wurde ja bereits verwiesen, so dass Sie ersehen können, dass auch die Zuschüsse Berücksichtigung finden.

 

Viele Grüße

T. Reich

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bodensee
Allwissender
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Ich nehme mal an dass die Informationen hier auf verschiedenen Annahmen beruhen. 

 

a) der Zuschuss zum Mutterschaftsgeld ist steuer- und sozialabgabenfrei

 

b) SFN Zuschläge= Phantomlohndiskussion. = Arbeitsrechtliche Diskussion 

b1 ) steuerrecht wenn SFN Zuschläge geleistet werden ohne das gearbeitet wird , lohnsteuerpflicht 

b2 ) sv-Recht , hier besteht eine Pflicht die vermeintlich fiktiv geleisteteten STunden zu verbeitragen. Es stellt sich dann die Frage werden diese auch ausbezahlt ( arbeitsvertraglich dürfte der AN einen Entstehungsanspruch haben) . Wenn diese nicht nur verbeitragt sondern auch ausbezahlt werden entsteht 

sv und steuerpflicht. 

Grüße vom wunderschönen Bodensee
U.K.Eberhardt
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bodensee
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Das Programmtechnisch abzubilden sprengt hier meinen zeitlichen Rahmen. Da ich mit Lodas arbeite, kann ich Ihnen nur sagen dass es hierzu diverse Dokumente in Lexinform gibt und auch in der communtiy zum Phantomlohn reichlich diskutiert wurde. 

 

Abbildung geht über Durchschnittspeicher 3. 

 

Grüße vom wunderschönen Bodensee
U.K.Eberhardt
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aSchmid
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 Danke an alle für die zahlreichen Antworten.

 

In Falle dieser Arbeitnehmerin werden die fiktiv Stunden mit SFN Zuschlag auch ausbezahlt.

 

Somit sind diese, meiner Annahme nach SV- und St-Pflichtig. Aus diesem Grund hätte ich das gerne auch Programm technisch so hinterlegt.

Bei der Lohnart Bezüge st- u. sv pflichtig im LuG zieht das Programm mir aber leider keine SV.

 

Ich werde mich nochmal in das Thema vertiefen.

 

 

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t_r_
Allwissender
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Wenn sich die Mitarbeiterin den ganzen Monat in Mutterschutz befindet, dann hat sie in dem Monat keine SV-Tage. Es können somit aus einem laufenden sv-pflichtigen Bezug auch keine Sozialversicherungsbeiträge erhoben werden.

 

Im AG-Zuschuss zum Mutterschaftsgeld sollten die SFN-Zuschläge enthalten sein. Sie brauchen diese während der Mutterschutzfristen nicht zusätzlich bezahlen.

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letzte Antwort am 09.12.2019 13:15:37 von t_r_
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