Hallo,
da wir ab 01.07.2019 eine neue Betriebsnummer erhielten, wurde die Höchstjahresarbeitsverdienstgrenze trotz Erfassung der Vorbeschäftigungswerte UV im 2. Halbjahr nicht berücksichtigt. Ist dies in Datev so nicht vorgesehen ?
Wir müssten die Meldung für dieses Halbjahr in SV-Net stornieren und mit dem reduzierten Betrag neu melden, da die BG nur elektronische Meldungen akzeptiert.
Meine Frage: Können wir Meldungen, die mit Datev erstellt wurden überhaupt in SV-Net stornieren ?.
Wir haben bereits versucht einen Stammdaten-Abruf für 2019 zu erstellen, dies hat jedoch nicht funktioniert.
In sv-net können Sie alle Jahre und Sachverhalte, die Sie nicht mehr mit DATEV bearbeiten können, korrigieren.