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SV-Meldungen Grund 40 bei Tantiemenzahlung

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letzte Antwort am 30.08.2023 08:02:40 von lohnexperte
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Blattlaus
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Hallo,

ein Geschäftsführer (sv-pflichtig) hat bei anderen Gesellschaften den jährlichen Tantiemenanspruch aufgrund der Geschäftsergebnisse. Ich habe die Personaldaten des Geschäftsführers bei den Gesellschaften jeweils erfasst (01.07.-31.07.2023), keinen Bruttolohn und keine Fehlzeit gesetzt und die Tantiemenzahlungen über die Erfassungstabellen erfasst. 

Die Abrechnungen erfolgte korrekt mit 30 Steuer- und SV-Tagen und die Tantiemen wurden mit dem Meldegrund 54 gemeldet. Da aber keine SV-Meldungen Grund 40 An- und Abmeldung 01.-31.07.2023 generiert wurden, können die Krankenkassen die 54er Meldungen nicht verarbeiten.

Text im Fehlerprotokoll: "Im ermittelten Zeitraum wurden für den Arbeitnehmer kein meldepflichtiges Entgelt und keine Fehlzeit abgerechnet. Eine DEÜV-Meldung kann deshalb nicht erstellt und nicht übermittelt werden. Bitte prüfen Sie Ihre Angaben und rechnen Sie entweder ein Arbeitsentgelt ab, oder erfassen Sie eine entsprechende Fehlzeit."

Wie kann ich erreichen, dass Lodas eine 40er Meldung für den Zeitraum erstellt? Wenn ich nachträglich eine Fehlzeit erfasse, könnte die Verbeitragung und die Ermittlung der Steuern möglicherweise fehlerhaft sein. Das kann nicht der Weg sein. Die nachfolgende Lohnabrechnung 08.2023 ist übrigens bereits erfolgt.

Vielen Dank!

lohnexperte
Fachmann
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Nachricht 2 von 12
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Hallo Blattlaus,

 

bitte entschuldigen Sie meine Frage: Sind Sie sicher, dass es sich um sv-pflichtiges Entgelt handelt, wenn der Geschäftsführer diesen anderen Gesellschaften gar kein regelmäßiges Arbeitsentgelt bezieht, sondern ausschließlich Anspruch auf Tantiemezahlungen hat?

 

Viele Grüße und einen schönen Tag.

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Blattlaus
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Nachricht 3 von 12
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Hallo,

 

es wurde von unserem Steuerberater geprüft. Die Tantiemen sind steuer- und beitragspflichtig abzurechnen.

 

Beste Grüße

 

Petra

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lohnexperte
Fachmann
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Hallo Blattlaus,

 

auch nach dem Infoblatt der TK

 

https://www.tk.de/resource/blob/2031414/550c93878e56cc6c21018a4ba2249e4f/beratungsblatt-einmalzahlungen-data.pdf

 

ist die Erstellung der 54er Meldung okay ...

 

VG

 

 

 

 

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Blattlaus
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Vielen Dank!

 

Interessanterweise ist es gerade die Techniker Krankenkasse, die auf die 40er Meldungen besteht.

Ich habe in der entsprechenden Mail auf das Beratungsblatt verwiesen und dies als Dateianhang mitversendet.

Jetzt ist hoffentlich Ruhe!

 

Beste Grüße

Blattlaus

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Uwe_Lutz
Überflieger
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Die 54er Meldung ist vermutlich für sich gesehen nicht das Problem. Diese kann es aber m.E. nur geben, wenn es im gleichen Jahr bereits beitragspflichtige Zeiträume gegeben hat.

 

Wie man sozialversicherungsrechtlich eine "Nur-Tantieme" richtig abrechnet, wüsste ich jetzt aber auch nicht.

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lohnexperte
Fachmann
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Hallo Blattlaus,

 

ich stehe mit den Meldungen auf Kriegsfuß und weiß nicht, ob ich das in diesem Leben noch mal durchsteige ...

 

Aber mal (gerne die TK) andersherum gefragt: Was müsste denn in dieser angeforderten 40er Meldung drinstehen? Wenn diese Sachverhalte, die in der 40er Meldung enthalten sein müssen, im vorliegenden Fall aber schlicht und einfach nicht existieren?

 

Ich wünsche viel Erfolg und gute Nerven! 😊

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DATEV-Mitarbeiter
Julia_Nagengast
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo @Blattlaus,

 

bitte melden Sie sich über einen anderen Service-Kanal bei uns, damit wir uns den Sachverhalt

gemeinsam ansehen können.

Viele Grüße Julia Nagengast
Personalwirtschaft | DATEV eG
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Blattlaus
Beginner
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Nachricht 9 von 12
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Hallo,

vielen Dank. Ich bin ein paar Tage nicht bei der Arbeit und werde mich danach melden.

VG

Blattlaus

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vw
Erfahrener
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Guten Abend,

und wenn Sie der TK die angeforderte 40er Meldung via sv.net übermitteln, damit die zufrieden sind und die 54er Meldung verarbeiten können ...?

Gruß, vw

„Ein Geschäft, das man nicht macht, ist nicht unbedingt ein schlechtes Geschäft.“
(Justus Dornier (*1936), deutscher Unternehmer)
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Uwe_Lutz
Überflieger
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Nachricht 11 von 12
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@vw  schrieb:

Guten Abend,

und wenn Sie der TK die angeforderte 40er Meldung via sv.net übermitteln, damit die zufrieden sind und die 54er Meldung verarbeiten können ...?

Gruß, vw


Aber auch per sv.net muss man m.E. bei einer 40er Meldung ein Entgelt melden. Und laufendes Entgelt wurde ja gerade nicht abgerechnet...

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lohnexperte
Fachmann
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Nachricht 12 von 12
378 Mal angesehen

Hallo,

 

ich weigere mich derzeit noch standhaft, sv.net zu nutzen. Es kann doch nun wirklich nicht wahr sein, dass man als Prellbock zwischen den (EDV-Systemen der) Krankenkassen und der DATEV aufgerieben wird und zusätzlich zu einem zertifizierten Lohnabrechnungsprogramm noch die Krücke sv.net benutzen muss. Vor allem nicht, "damit die zufrieden sind" ... 😉

 

Wenn ich eine von den Krankenkassen "geforderte" Meldung aus DATEV nicht rausbekomme, dann hat das meistens einen sachlichen Hintergrund und ist auch korrekt; und dann melde ich das (bisher noch) auch nicht. Ggf. mache ich ein Anschreiben an die Krankenkasse, warum die Meldung nicht erzeugt wird. Aufgrund meines Anschreibens kann dann der Krankenkassenmitarbeiter die Meldung manuell in das System einpflegen.

 

In den seltenen Fällen, in denen die Meldungen seitens DATEV tatsächlich nicht bzw. nicht korrekt erzeugt werden, mache ich ebenfalls ein Anschreiben an die Krankenkasse.

 

Ich weiß, so hartleibig ist nicht jeder. Aber wenn ich erst einmal sv.net zusätzlich benutze, komme ich aus der Nummer nicht mehr raus. Und wie dokumentiere ich dann die unterschiedlichen, durch zwei Systeme erzeugten Meldungen; und welche davon warum richtig und welche falsch ist?

 

Viele Grüße und einen schönen Tag.

 

 

 

 

 

 

 

 

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letzte Antwort am 30.08.2023 08:02:40 von lohnexperte
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