Hallo
ein AN erhält rückwirkend zum 01.01.20 Erwerbsminderungsrente. Er ist seit 22.12.19 krank und seit 03.02.20 im Krankengeld.
Krankenkasse möchte:
- Abmeldung zum 31.12.19 mit Grund 32 - Abmeldung Beitragsgruppenwechsel,
- Anmeldung zum 01.01.20 mit Beitragsgruppe 3101 Grund 12 - Anmeldung Beitragsgruppenwechsel
- Abmeldung zum 23.11.20 mit Grund 30 - Ende Anspruch Krankengeld
Moinsen,
ich sehe zwar keine Frage, aber ich gehe davon aus, dass deine Frage ist, ob das so richtig ist 😉
Hier die Antwort.. also.. ja
Rente wegen voller Erwerbsminderung
Bezieher einer Rente wegen voller Erwerbsminderung müssen Beiträge zur Kranken- und Rentenversicherung entrichten. Da sie keinen Anspruch auf Krankengeld haben, ist in der Krankenversicherung der ermäßigte Beitragssatz zugrunde zu legen. Für die Arbeitslosenversicherung sind keine Beiträge zu entrichten, auch nicht der Arbeitgeberanteil.
Frage ist welche Schritte muss ich machen, damit Meldung 32 und 12 kommt.
1. + 2. zurück in den Januar 2020 gehen - unter Personaldaten\Sozialversicherung\Allgemeine SV-Daten/Reiter Allgemeines den Beitragsgruppenschlüssel entsprechend ändern
3. in den November 2020 wechseln - unter Personaldaten\Beschäftigung\Fehlzeiten die Fehlzeit Krankengeldbezug zum 23.11. beenden und ab dem 24.11. eine neue Fehlzeit (Ende Krankengeldbezug.. richtigen Grund raussuchen! evtl. Rücksprache KK) anlegen
So sollte es klappen!
Gruß Flitze
Vielen Dank für die schnelle Antwort, so hatte ich es mir auch schon gedacht.
Wie bekomme ich die Meldung ohne Lohnabrechnung raus. Nur durch senden der Stammdaten?
theoretisch ja - kann ich aber nicht beschwören .. einfach mal probieren und die entsprechenden Meldungen unter temporäre Auswertungssteuerung anlegen und auf Rückübertragung schlüsseln, dann sieht man ziemlich schnell, ob's geklappt hat
@Fleiß schrieb:Vielen Dank für die schnelle Antwort, so hatte ich es mir auch schon gedacht.
Wie bekomme ich die Meldung ohne Lohnabrechnung raus. Nur durch senden der Stammdaten?
Nein, die Meldungen werden nur im Rahmen einer Abrechnung erstellt. Nur die Anmeldung bei Beginn einer Beschäftigung kann ohne Abrechnung erstellt werden.