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SOKA Gerüst Lohnzahlungspflichtige Stunden Reinigungskraft

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letzte Antwort am 23.01.2023 20:10:55 von Lohnbüro80
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Lohnbüro80
Fortgeschrittener
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Hallo!

 

Wir haben eine Reinigungskraft als geringfügig beschäftigt.

Sie erhält 400 Euro monatlich und ist im Baulohn als gewerblich/geringfügig angegeben.

 

Soka mahnt nun die lohnzahlungspflichtigen Stunden an.

Wie kann ich die zukünftig mit übermitteln?

 

 

DATEV-Mitarbeiter
Vanessa_Mertel
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,


bei gewerblichen Arbeitnehmern, die nicht nach Stunden abgerechnet werden, sondern einen Festbezug erhalten, müssen die lohnzahlungspflichtigen Stunden für die Meldung an die SOKA-BAU erfasst werden.


Die zu meldenden Stunden erfassen Sie in den Bewegungsdaten mit der Stammlohnart 400 Stundenverteilung.

 

Sie können hierfür wie folgt vorgehen:

  1. Mandantendaten | Lohnarten wählen.
  2. Stammlohnart 400 Stundenverteilung unter einer eigenen Lohnart anlegen.
  3. Im Register Allgemein in der Gruppe Bearbeitungsvorschriften im Feld Stundenstatistik f. Lohnkonto und B/N die Auswahl bezahlte Stunden und Zeitlohnstunden hinterlegen.
  4. Monatlich unter Bewegungsdaten | Erfassungstabellen | Standard die lohnzahlungspflichtigen Stunden erfassen.

 

Diese Informationen finden Sie auch in unserem Hilfedokument 5303031 "Arbeitnehmerbezogenes Meldeverfahren und Spitzenausgleich einrichten - Bauhauptgewerbe".

 

Viele Grüße, Vanessa Mertel
Personalwirtschaft | DATEV eG
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Lohnbüro80
Fortgeschrittener
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Super vielen Dank 

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letzte Antwort am 23.01.2023 20:10:55 von Lohnbüro80
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