Hallo!
Wir haben eine Reinigungskraft als geringfügig beschäftigt.
Sie erhält 400 Euro monatlich und ist im Baulohn als gewerblich/geringfügig angegeben.
Soka mahnt nun die lohnzahlungspflichtigen Stunden an.
Wie kann ich die zukünftig mit übermitteln?
Hallo,
bei gewerblichen Arbeitnehmern, die nicht nach Stunden abgerechnet werden, sondern einen Festbezug erhalten, müssen die lohnzahlungspflichtigen Stunden für die Meldung an die SOKA-BAU erfasst werden.
Die zu meldenden Stunden erfassen Sie in den Bewegungsdaten mit der Stammlohnart 400 Stundenverteilung.
Sie können hierfür wie folgt vorgehen:
Diese Informationen finden Sie auch in unserem Hilfedokument 5303031 "Arbeitnehmerbezogenes Meldeverfahren und Spitzenausgleich einrichten - Bauhauptgewerbe".
Super vielen Dank