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SFN bzw Nachtzuschlag bei KUG

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letzte Antwort am 11.05.2020 10:31:29 von Verena_Heinlein
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krampsmiddendorf
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Hallo,

wir haben zuvor nie KUG abgerechnet, daher läuft es nur mäßig momentan. Nun habe ich Mandanten abzurechnen, die Nachtzuschläge zahlen. Bei Krankheit oder Urlaub ohne KUG werden diese Steuer- und Sozialversicherungspflichtig abgerechnet. Wie läuft es nun bei KUG?

Leider habe ich in der Literatur nichts gefunden.

Mit freundlichen Grüßen

C. Nohl

björn
Experte
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Guten Morgen Frau Nohl,

 

bei KUG läuft es genauso. Sie müssen nur darauf achten, dass die Lohnarten auch für das Soll-Entgelt berücksichtigt werden.

 

Gruß

Björn

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britt
Einsteiger
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Nachricht 3 von 11
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Hallo Björn,

 

ich habe die gleiche Frage und die stellt sich nochmal bei der Anwesenheitsprämie.

Wie erreiche ich, dass die Lohnarten für das Soll-Entgelt berücksichtigt werden.

Für Ihre Unterstützung besten Dank in Voraus.

 

Gruß Susanne Britt

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björn
Experte
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Die KUG Einstellung können Sie unter Mandantendaten -> Lohnarten -> Register "KUG" einstellen.

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britt
Einsteiger
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Hallo Björn,

 

das ist bereits richtig eingegeben.

Da wir erst ab Mitte des Monats Kurzarbeit durchführen muss ich für die erste Hälfte des Monats sowohl die pflichtigen Nachtstunden als auch die Anwesenheitsprämie ohne Kug und für die zweite Hälfte mit Kug abrechnen. Also habe ich die Lohnarten auf Basis der Lohnart 410 und mit dem Zusatz Kug als neue Lohnarten angelegt. Bei beiden ist nur die Möglichkeit - Berechnung des Soll-Entgelt - keine Berechnung möglich. Bei den anderen Möglichkeiten erhalten ich diese Fehlermeldung:

Das Feld "Berechnung des Sollentgelt" ist ungültig. Die Angaben zur Kurzarbeit sind mit der Steuer- und SV Behandlung dieser Lohnart nicht zugelassen.

Das ist logisch. Aber wo liegt mein Fehler? Die Steuer- und SV-Behandlung lässt sich auch nicht

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britt
Einsteiger
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Nachricht 6 von 11
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- sorry, der PC hat aufgegeben -

 

Das ist logisch. Aber wo liegt mein Fehler? Die Steuer- und SV-Behandlung lässt sich auch nicht ändern.

Ich bitte um Hilfe.

Besten Dank im Voraus.

 

Gruß S. Britt

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björn
Experte
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Nachricht 7 von 11
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Sie dürfen die Lohnarten nicht auf Basis der Lohnart 410 anlegen sondern auf Basis einer Zuschlagslohnart im Bereich 100, dann können Sie auch die Daten entsprechend ändern.. Die 400 Lohnarten dürfen dafür nicht hergenommen werden.

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britt
Einsteiger
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Okay, ich werde das ändern.

Vielen Dank für Ihre Hilfe.

Gruß S. Britt

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MaRo2020
Einsteiger
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Hallo,

und wie genau funktioniert das?

Ich verwende bisher für den monatlichen "Sonntagszuschlag 50%" die StLA 114, die Std sind monatlich immer gleich.

Auf der Abrechnung sind dann 50% stfrei abgerechnet, monatlich 200€ bei 40h.

 

Danke!

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britt
Einsteiger
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Hallo, es tut mir leid, ich kann Ihnen nicht weiterhelfen. Ich habe aufgegeben und das Steuerbüro hat übernommen. Für Mai muss ich dann aber wieder selbst kämpfen. Wenn ich meine Daten wiederhabe und eine Lösung finde gebe ich die dann gerne weiter.

Gruß S. Britt

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DATEV-Mitarbeiter
Verena_Heinlein
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 11 von 11
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Hallo zusammen,


wie bereits richtig erwähnt, ist unter Mandantendaten | Lohnarten | Register "Kug" die Berechnung zum Sollentgelt entsprechend zu hinterlegen, damit die Lohnarten im Sollentgelt berücksichtigt werden.


Alle steuer- und sv-pflichtigen Lohnarten fließen automatisch in die Istentgeltberechnung ein. Mit den Stammlohnarten 411 - Korrektur Sollentgelt und 412 - Korrektur Istentgelt können Sie - falls erforderlich - die ermittelten Werte auf der Auswertung 102 manuell korrigieren.

Beste Grüße Verena Heinlein
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 11.05.2020 10:31:29 von Verena_Heinlein
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