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SFN abrechnen mit Lodas

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letzte Antwort am 20.10.2025 10:16:14 von Neuling_2021
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Neuling_2021
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Guten Abend zusammen. Ich stehe gerade vor einem Problem, welches ich irgendwie nicht lösen kann. Vielleicht stehe ich auch einfach auf dem Schlauch und zwar: ein AN bekommt Feiertagszuschlag 80%. Grundlohn liegt bei 46,15€. Das Programm rechnet mir keinen sv-pflichtigen Anteil ab ( Grundlohn über 25€). Alle Einstellungen sind gemacht. Was übersehe ich? Von Datev bekomme ich leider auch keine Hilfe…

Danke und Grüße!

Neuling_2021
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Nachricht 2 von 18
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Kurzer Nachtrag: Beiträge aus dem Forum habe ich bereits gelesen. Komme aber trotzdem nicht weiter

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lohnhilfe
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Nachricht 3 von 18
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Welches Lohnprogramm? Datev hat Lodas und Lohn&Gehalt.

 

Wie ist die Lohnart angelegt? (Screenshot/Snipping Tool)

 

Wie sieht das auf der Abrechnung aus? (Screenshot/Snipping Tool)

LG
VM
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Neuling_2021
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Nachricht 4 von 18
236 Mal angesehen

Wir rechen mit Lodas ab. Momentan wird Stammlohnart 215 verwendet. Die sv und st Behandlung wurden schon mehrfach geändert um die Probeabrechnungen zu erzeugen. Entweder wird es komplett steuer und sv frei abgerechnet oder steuer und sv-pflichtig

Neuling_2021
Beginner
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Nachricht 5 von 18
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Neuling_2021_0-1760945079301.jpeg

Hier ist es komplett Steuer und Sv frei

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Neuling_2021
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Nachricht 6 von 18
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Es wurde hier empfohlen 51 in der St und Sv Behandlung anzulegen. Dann ist es aber steuerpflichtig 

Neuling_2021_0-1760945355550.jpeg

 

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lohnhilfe
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die Stammlohnart 215 (nicht die eigene LA-Nummer) ist Feiertagszuschlag, 150 % frei. Entsprechend rechnet diese Lohnart. Geht es denn um Feiertage, die bis zu 150% steuerfreie Zuschläge erlauben würden?

 

Die steuerliche Behandlung 51 steht für 25 % Nachtzuschlag, ist also hier falsch.

 

ggf. müssten Sie die Schlüsselung 53 (Feiertag 125 % frei) wählen.

 

Ob bei LSt oder SV dann ein Teil pflichtig wird, sehen Sie in der Mitte der Abrechnung, ob das Steuerbrutto bzw. SV-Brutto auf über 8000 € steigt.

LG
VM
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Neuling_2021
Beginner
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Es wurde schon alles ausprobiert. Die Zuschläge sind für einen Feiertag. Wenn ich 53 oder 54 nehme dann wird es teilweise steuerpflichtig. Soll aber nicht sein, da Grundlohn unter 50€. Oder bringe ich was durcheinander? 

Neuling_2021_0-1760946264480.jpeg

 

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lohnhilfe
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Ergänzung:

lohnhilfe_0-1760946113656.png

 

 

bei 25 €/h sind bei 125 % 321,88 € sv-frei, bei 150 % 386,25 €. 

Bei 46,15 €/h und 80 % wären nach Abzug der maximalen Beträge entweder 58,40 € sv-pflichtig bei 125%-Feiertagen oder 0,00 € sv-pflichtig bei 150%-Feiertagen.

 

Es kommt also immer darauf an, ob man die richtige Stamm-Lohnart bzw. die richtige steuer- und SV-Behandlung hinterlegt.

LG
VM
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Neuling_2021
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Danke für Erläuterung!

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lohnhilfe
Meister
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Nachricht 11 von 18
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Noch mal als Nachfrage: Was für Feiertage? 125er oder 150er?

LG
VM
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Neuling_2021
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125%, gearbeitet wurde am 03.10

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lohnhilfe
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Dann müsste es mit der 53er Schlüsselung eigentlich stfrei bleiben, aber teilweise sv-pflichtig werden.

LG
VM
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Neuling_2021
Beginner
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Nachricht 14 von 18
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Das ist nämlich mein Problem. Verstehe nicht was ich übersehe…Es wird teilweise versteuert aber warum 

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lohnhilfe
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Was ist unter Mandantendaten - Arbeitszeiten - KUG/SFN hinterlegt zur Bildung des Basisgrundlohns?

LG
VM
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Neuling_2021
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Momentan abgerechnete Lohnarten. Abrechnung SFN ist aktiviert.

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lohnhilfe
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Und wenn Sie da Stdlohn 1 hinterlegen? 

LG
VM
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Neuling_2021
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Nachricht 18 von 18
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Es passt, jetzt ist es steuerfrei. Vielen lieben Dank!

 

17
letzte Antwort am 20.10.2025 10:16:14 von Neuling_2021
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