Hallo Zusammen,
ich muss Sonntags- und Feiertagszuschläge abrechnen. Leider hat die Dame, die unsere Löhne zuvor gemacht hat, nie beachtet dass ab einem bestimmten Lohn diese Zuschläge in der SV zu verbeitragen sind. Nun fehlt mir hierzu die Lohnart. Somit habe ich diese anhand der DATEV Anleitung angelegt.
Die Abrechnung NB sieht aber so aus:
Es findet keine NB der SV Beiträge statt, was habe ich hier noch falsch bei Anlage der Lohnart? Kann mir da jemand weiterhelfen? Wir geben immer die Beträge ein, die vorher anhand einer Liste ermittelt werden. Wir arbeiten nicht mit Stundeneingabe in DATEV. Aber auch das sollte doch funktionieren.
Hallo, diese Lohnart musste ich auch anlegen.
Im Reiter Steuer/SV/UV habe ich bei
Steuer- und SV-Behandlung "2 - Bezüge nur steuerpflichtig" ausgewählt.
Gesamt-Brutto ja, Steuer-Brutto pflichtig, laufend, Sozialversicherungsbrutto frei.
So funktioniert es zumindest in Lodas.
Sorry, ich lese gerade selber, dass bei Ihnen Zuschläge sv-pflichtig sein sollen (Grundlohn über 50,- EUR/Std).
Dann passt meine Lösung nicht. Bei mir ist der Grundlohn unter 25,- EUR, aber der Zuschlag höher als 50% vom Grundlohn. Anderes Problem - andere Lösung.
Hier bei mir geht es darum dass der Stundenlohn höher als 25,00 Euro aber niedriger als 50,00 Euro ist. Somit wäre hier nur die SV zu verbeitragen nicht die Lohnsteuer.
Ich hatte das so verstanden, dass diese Lohnart das automatisch ermittelt. Aber diese automatische Ermittlung klappt nicht.
Und wenn Sie dann mal bei Steuer- und SV-Behandlung die 3 ausprobieren. Oder hatten Sie das schon ausgewählt?
Das könnte ich natürlich machen, würde aber dann nicht dem entsprechen wie ich es haben wollte, eben dass DATEV die Ermittlung automatisch vornimmt.
Wenn alle Stricke reißen werde ich es so vornehmen, um überhaupt weiter zu kommen, aber für die Zukunft hätte ich das schon gerne automatisiert.
Hallo,
die Zuschlagslohnarten (z.B. Nachtzuschlag, Sonntagszuschlag) können für alle Arbeitnehmer nur erfasst werden mit Stunden (Bearbeitungsschlüssel 1) und der entsprechenden Lohnart. Nur so kann die korrekte Berechnung der SFN-Zuschläge durchgeführt werden. Eine Betragseingabe ist nicht möglich.
@M_Verver schrieb:Wir geben immer die Beträge ein, die vorher anhand einer Liste ermittelt werden. Wir arbeiten nicht mit Stundeneingabe in DATEV.
Aber ohne die Stundenzahl kann das Programm doch gar nicht erkennen, welcher Anteil hiervon beitragspflichtig und welcher beitragsfrei ist.
Und wenn Sie die Beträge ohnehin auseinander rechnen, sollten die beitragspflichtigen und die beitragsfreien Zuschläge auch gleich getrennt erfassen.
Viele Grüße
Uwe Lutz
Guten Tag,
genauso habe ich es nun gemacht. Ich habe eine weitere Lohnart angelegt die sv-pflichtig ist, und habe diesen Anteil mit Betrag auf die neue Lohnart gebucht.
Über kurz oder lang werde ich mir jedoch überlegen, mit der Stundeneingabe zu arbeiten. Wird vielleicht auf Dauer einfacher,.....
Vielen Dank für die Antwort.
mit der Stundeneingabe über die DATEV funktioniert das wunderbar...würde ich empfehlen. Ich hatte es auch einmal eine Zeitlang ohne versucht 😞