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SFN Zuschläge - einmalige Abrechnung zum Ende eines Abrechnungsjahres

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letzte Antwort am 24.04.2023 16:54:03 von Marta88
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Marta88
Beginner
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Hallo, welche Erfahrungen haben Sie mit der Abrechnung der SFN-Zuschläge während arbeitsfreier Zeiten (Urlaub, Feiertage, Entgeltfortzahlung) ? 

 

Aufgrund der hohen Komplexität in der Abrechnung kann man zum Ende eines Abrechnungsjahres eine  Aufstellung und Abrechnung durchführen und die Beträge nachzahlen ? Oder würden Sie eher eine monatliche Abrechnung empfehlen ?

Marta 

Chance
Aufsteiger
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Schon einmal in diesem Dokument nachgelesen?

 

https://apps.datev.de/help-center/documents/9219380

*Achtung, kann Spuren von Ironie beinhalten*
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P_Sp
Aufsteiger
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Hallo Marta88,

 

da die Fortzahlung von SFN-Zuschlägen bei Urlaub, Krank etc. eine Durchschnittsberechnung erfordert, sollte diese in der monatlichen Gehaltsabrechnung erfolgen.

Wie sollen sonst am Jahresende die korrekten Werte ermittelt werden??

 

 

DATEV-Mitarbeiter
Astrid_Preuß
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 4 von 6
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Hallo Marta,


SFN-Zuschläge sind als Durchschnitt in die Berechnung des fortzuzahlenden Entgelts bei Krankheit und Urlaub zu berücksichtigen. Besonderheit hierbei ist, dass die ermittelten durchschnittlichen SFN-Zuschläge steuer- und SV-pflichtig sind.


Daher empfiehlt es sich - wie bereits @P_Sp erwähnt hat - diese Durchschnittsberechnung jeweils für den betreffenden Monat über die Lohnabrechnung durchzuführen.

 

Informationen dazu, wie Sie in Lohn und Gehalt Durchschnitte berechnen können, finden Sie in unserem Dokument 5303234 - Zahlungen aus dem Durchschnitt berechnen - Beispiele für Lohn und Gehalt.


Gerne unterstützen wir Sie bei diesem Sachverhalt individuell. Bitte wenden Sie sich dazu über einen der anderen Servicekanäle an uns.

 

Beste Grüße Astrid Preuß
Personalwirtschaft | DATEV eG
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Marta88
Beginner
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Nachricht 5 von 6
454 Mal angesehen

Wie sollen sonst am Jahresende die korrekten Werte ermittelt werden??

 

Wegen letzter SV- Prüfung mussten wir die Werte aus den letzten Jahren an den Prüfer ermitteln und die Zuschläge wurden pauschal nachberechnet.

Ab diesem Jahr möchten wir das anders regeln - wie Sie empfehlen - monatlich.

Ich glaube, wir melden uns noch bei unserem Steuerberater oder holen uns noch eine Unterstützung bei Datev.

 

Danke !

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Marta88
Beginner
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Nachricht 6 von 6
453 Mal angesehen

Wegen letzter SV- Prüfung mussten wir die Werte aus den letzten Jahren an den Prüfer ermitteln und die Zuschläge wurden pauschal nachberechnet.

Ab diesem Jahr möchten wir das anders regeln - wie Sie empfehlen - monatlich.

Ich glaube, wir melden uns noch bei unserem Steuerberater oder holen uns noch eine Unterstützung bei Datev.

 

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letzte Antwort am 24.04.2023 16:54:03 von Marta88
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