Hallo, welche Erfahrungen haben Sie mit der Abrechnung der SFN-Zuschläge während arbeitsfreier Zeiten (Urlaub, Feiertage, Entgeltfortzahlung) ?
Aufgrund der hohen Komplexität in der Abrechnung kann man zum Ende eines Abrechnungsjahres eine Aufstellung und Abrechnung durchführen und die Beträge nachzahlen ? Oder würden Sie eher eine monatliche Abrechnung empfehlen ?
Marta
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https://apps.datev.de/help-center/documents/9219380
Hallo Marta88,
da die Fortzahlung von SFN-Zuschlägen bei Urlaub, Krank etc. eine Durchschnittsberechnung erfordert, sollte diese in der monatlichen Gehaltsabrechnung erfolgen.
Wie sollen sonst am Jahresende die korrekten Werte ermittelt werden??
Hallo Marta,
SFN-Zuschläge sind als Durchschnitt in die Berechnung des fortzuzahlenden Entgelts bei Krankheit und Urlaub zu berücksichtigen. Besonderheit hierbei ist, dass die ermittelten durchschnittlichen SFN-Zuschläge steuer- und SV-pflichtig sind.
Daher empfiehlt es sich - wie bereits @P_Sp erwähnt hat - diese Durchschnittsberechnung jeweils für den betreffenden Monat über die Lohnabrechnung durchzuführen.
Informationen dazu, wie Sie in Lohn und Gehalt Durchschnitte berechnen können, finden Sie in unserem Dokument 5303234 - Zahlungen aus dem Durchschnitt berechnen - Beispiele für Lohn und Gehalt.
Gerne unterstützen wir Sie bei diesem Sachverhalt individuell. Bitte wenden Sie sich dazu über einen der anderen Servicekanäle an uns.
Wie sollen sonst am Jahresende die korrekten Werte ermittelt werden??
Wegen letzter SV- Prüfung mussten wir die Werte aus den letzten Jahren an den Prüfer ermitteln und die Zuschläge wurden pauschal nachberechnet.
Ab diesem Jahr möchten wir das anders regeln - wie Sie empfehlen - monatlich.
Ich glaube, wir melden uns noch bei unserem Steuerberater oder holen uns noch eine Unterstützung bei Datev.
Danke !
Wegen letzter SV- Prüfung mussten wir die Werte aus den letzten Jahren an den Prüfer ermitteln und die Zuschläge wurden pauschal nachberechnet.
Ab diesem Jahr möchten wir das anders regeln - wie Sie empfehlen - monatlich.
Ich glaube, wir melden uns noch bei unserem Steuerberater oder holen uns noch eine Unterstützung bei Datev.