Hallo Wertes Datev Team.
ist es Möglich in LODAS eine Lohnart anzulegen, wo der Ausgleich für Krank und Urlaub nicht an den Arbeitnehmer ausgezahlt wird, sondern nur
die SV-Beiträge abgeführt werden (an die Krankenkassen).
Gibt es da irgendeine Lösung hier, vielleicht mit Folgelohnart oder so.
Ich habe davon schon was gehört.
VG Diana
Hallo,
Sie können hierfür beispielsweise die Stammlohnart 200 verwenden. Diese können Sie unter Mandantendaten | Lohnarten im Register Steuer/SV/UV auf "nur sv-pflichtig" schlüsseln, damit wird der abgerechnete Betrag lediglich der Sozialversicherung unterworfen. Wenn zudem keine Auszahlung erfolgen soll, besteht die Möglichkeit im oben genannten Pfad im Register Allgemein einen Folgenettoabzug zu hinterlegen, damit wird der Bruttobetrag als Nettoabzug wieder abgezogen.
Bitte beachten Sie zur Abrechnung des Phantomlohns das Dokument - Phantomlohn - Sozialversicherungsbeiträge aus nicht gezahltem Arbeitsentgelt .
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Stein
Personalwirtschaft
DATEV eG
Werter Herr Stein,
ich bedanke mich für Ihre Antwort und werde es so erfassen.
Mit freundlichen Grüßen
Diana Sch.
Werter Herr Stein,
leider funktioniert das nicht, da die Stammlohnart 200 nicht den Durchschnittsspeicher 22 nimmt. Diese brauche ich aber für die Berechnung.
Na vielleicht gibt es ja noch eine Möglichkeit hier programmtechnisch war rein zu zaubern.
Ich bedanke mich im voraus und
VG Diana Sch.
Hallo Diana,
soll die Lohnart auf einen Durchschnittspeicher zugreifen, können Sie die Stammlohnart 200 nicht nutzen.
Hintergrund ist, dass die Stammlohnart 200 immer eine Festbezugslohnart ist, mit der keine Stunden oder Tage gebucht werden können. Der Durchschnittspeicher benötigt zur Berechnung eine Lohnart auf Stunden- oder Tagesbasis.
Für eine Berechnung nach Stunden können Sich sich die Stammlohnart 101 anlegen. Für eine Berechnung auf Tagesbasis können Sie die Stammlohnart 150 nutzen.
Liebe Grüße
Vanessa Mertel
Personalwirtschaft
DATEV eG
Hallo Vanessa,
das hört sich schon besser an.
Ich habe die Stammlohnart 150 im DS-Speicher zugeordnet. Er rechnet es auch korrekt aus und zeigt es auch oben auf den Lohnbeleg an. Ich könnte doch zu dieser Lohnart gleich eine Nettoabzugslohnart zuordnen, oder?
Dann wird der Betrag angezeigt, versteuert und abgezogen.
Frage: Kann ich die Verschlüsselung der Steuer- und SV-Behandlung auch auf
die 3 = Bezüge nur sv-pflichtig schlüsseln?
Oder soll ich es auch auf der 1 = Bezüge steuer- und sv-pflichtig stehen lassen.
Vielen Dank für eure weitere Hilfe.
Bei uns ist eben immer alles anders
LG Diana
Hallo Diana,
wenn die Bezüge nicht ausgezahlt werden sollen, können Sie der Lohnart einen Folge-Nettoabzug zuordnen.
Die Steuer-und SV-Behandlung stimmen Sie bitte mit der zuständigen Krankenkasse ab.
Freundliche Grüße
Monique Schauer
Personalwirtschaft
DATEV eG