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SFN-Ausgleich Krank / Urlaub in LODAS

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letzte Antwort am 11.01.2019 10:53:55 von Monique_Müller
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advent04
Einsteiger
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Hallo Wertes Datev Team.

ist es Möglich in LODAS eine Lohnart anzulegen, wo der Ausgleich für Krank und Urlaub nicht an den Arbeitnehmer ausgezahlt wird, sondern nur

die SV-Beiträge abgeführt werden (an die Krankenkassen).

Gibt es da irgendeine Lösung hier, vielleicht mit Folgelohnart oder so.

Ich habe davon schon was gehört.

VG Diana

DATEV-Mitarbeiter
Wolfgang_Stein
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,


Sie können hierfür beispielsweise die Stammlohnart 200 verwenden. Diese können Sie unter Mandantendaten | Lohnarten im Register Steuer/SV/UV auf "nur sv-pflichtig"  schlüsseln, damit wird der abgerechnete Betrag lediglich der Sozialversicherung unterworfen. Wenn zudem keine Auszahlung erfolgen soll, besteht die Möglichkeit im oben genannten Pfad im Register Allgemein einen Folgenettoabzug zu hinterlegen, damit wird der Bruttobetrag als Nettoabzug wieder abgezogen.


Bitte beachten Sie zur Abrechnung des Phantomlohns das Dokument - Phantomlohn - Sozialversicherungsbeiträge aus nicht gezahltem Arbeitsentgelt .

Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Stein
Personalwirtschaft
DATEV eG

Beste Grüße Wolfgang Stein
Personalwirtschaft | DATEV eG
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advent04
Einsteiger
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Werter Herr Stein,

ich bedanke mich für Ihre Antwort und werde es so erfassen.

Mit freundlichen Grüßen

Diana Sch.

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advent04
Einsteiger
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Werter Herr Stein,

leider funktioniert das nicht, da die Stammlohnart 200 nicht den Durchschnittsspeicher 22 nimmt. Diese brauche ich aber für die Berechnung.

Na vielleicht gibt es ja noch eine Möglichkeit hier programmtechnisch war rein zu zaubern.

Ich bedanke mich im voraus und

VG Diana Sch.

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DATEV-Mitarbeiter
Vanessa_Mertel
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo Diana,

soll die Lohnart auf einen Durchschnittspeicher zugreifen, können Sie die Stammlohnart 200 nicht nutzen.

Hintergrund ist, dass die Stammlohnart 200 immer eine Festbezugslohnart ist, mit der keine Stunden oder Tage gebucht werden können. Der Durchschnittspeicher benötigt zur Berechnung eine Lohnart auf Stunden- oder Tagesbasis.

Für eine Berechnung nach Stunden können Sich sich die Stammlohnart 101 anlegen. Für eine Berechnung auf Tagesbasis können Sie die Stammlohnart 150 nutzen.

Liebe Grüße

Vanessa Mertel

Personalwirtschaft

DATEV eG

Viele Grüße, Vanessa Mertel
Personalwirtschaft | DATEV eG
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advent04
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Hallo Vanessa,

das hört sich schon besser an.

Ich habe die Stammlohnart 150 im DS-Speicher zugeordnet. Er rechnet es auch korrekt aus und zeigt es auch oben auf den Lohnbeleg an. Ich könnte doch zu dieser Lohnart gleich eine Nettoabzugslohnart zuordnen, oder?

Dann wird der Betrag angezeigt, versteuert und abgezogen.

Frage: Kann ich die Verschlüsselung der Steuer- und SV-Behandlung auch auf

die 3 =  Bezüge nur sv-pflichtig schlüsseln?

Oder soll ich es auch auf der 1 = Bezüge steuer- und sv-pflichtig stehen lassen.

Vielen Dank für eure weitere Hilfe.

Bei uns ist eben immer alles anders LG Diana

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DATEV-Mitarbeiter
Monique_Müller
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo Diana,

wenn die Bezüge nicht ausgezahlt werden sollen, können Sie der Lohnart einen Folge-Nettoabzug zuordnen.

Die Steuer-und SV-Behandlung stimmen Sie bitte mit der zuständigen Krankenkasse ab.

Freundliche Grüße

Monique Schauer

Personalwirtschaft

DATEV eG

Beste Grüße Monique Müller
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 11.01.2019 10:53:55 von Monique_Müller
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